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Verfassungsschutzchef Voß sieht Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) in bestimmten Bundesländern durch die neu eingeführte Regelabfrage bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst betroffen. Diese Maßnahme dient der umfassenden Prüfung auf Verfassungstreue bei Einstellungen im Staatsdienst, um die Integrität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu gewährleisten.
Die sogenannte Regelabfrage beim Verfassungsschutz wird zunehmend in den Bundesländern eingeführt. So hat die Hamburgische Bürgerschaft erst Mitte Juni 2026 die flächendeckende Regelanfrage für alle angehenden Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie bei bestimmten Beförderungen und Dienststellenwechseln beschlossen. Ziel ist es, Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst fernzuhalten. Auch Schleswig-Holstein hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer solchen Regelabfrage auf den Weg gebracht, und in Brandenburg wird diese für Beamte bereits seit letztem Jahr angewendet.
Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz variiert dabei auf Bundes- und Landesebene. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufte die Bundes-AfD 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, musste diese Einstufung jedoch aufgrund eines Eilantrags der Partei vorläufig aussetzen. Daher wird die Bundes-AfD weiterhin als „rechtsextremer Verdachtsfall“ geführt, da ein Hauptverfahren noch aussteht. Richter zweifeln zwar nicht an verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der Partei, sehen aber aktuell keine dominierende verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild der Partei.
Auf Landesebene zeigen sich deutliche Unterschiede in der Bewertung. In fünf Bundesländern – Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen – dürfen die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen, wobei diese Einstufungen in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt noch gerichtlich überprüft werden. In weiteren vier Bundesländern – Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hessen – wird die AfD offiziell als Verdachtsfall geführt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigte erst Anfang Juni, dass die hessische AfD zu Recht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird, allerdings ist auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. In Nordrhein-Westfalen werden zudem Teilstrukturen wie die ehemalige Jugendorganisation „Flügel“ sowie die „Generation Deutschland NRW“ als Verdachtsfälle beobachtet.
Für Bewerber im öffentlichen Dienst bedeutet dies, dass eine Mitgliedschaft in einer als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei des Verfassungsschutzes bei der Regelabfrage relevant sein kann. Während die alleinige Parteimitgliedschaft nicht automatisch zum Ausschluss führt, kann sie Anlass zu Zweifeln an der Verfassungstreue geben. Die Prüfung erfolgt stets im Einzelfall, wobei die Bewerbenden ein Auskunftsrecht über vorliegende Erkenntnisse haben und vor einer möglichen Ablehnung angehört werden müssen. Die letztendliche Entscheidung über eine Einstellung trifft dabei die jeweilige Dienststelle und nicht das Landesamt für Verfassungsschutz.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Geschrieben von: Redaktion
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