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Beim Flugzeugbauer Airbus regt sich weitreichender Widerstand gegen geplante Einschränkungen beim Homeoffice. Nachdem Vorstandsvorsitzender Guillaume Faury Kürzungen angekündigt hat, prüft der Betriebsrat nun rechtliche Schritte. Die Konzernführung strebt eine deutliche Erhöhung der Präsenzzeiten in den Büros an.
Hintergrund der geplanten Änderungen ist ein Schreiben von Konzernchef Guillaume Faury vom 9. Juni 2026, in dem er einen schwachen Jahresstart bei den Flugzeugauslieferungen beklagte. Um das Ziel von 870 Verkehrsflugzeugen für das Jahr 2026 zu erreichen, fordert Faury eine stärkere Konzentration auf das Tagesgeschäft und eine höhere Präsenz vor Ort. Airbus kämpft derzeit mit Triebwerksengpässen und stockenden Zulieferketten. Die geplante Regelung sieht eine Mindestpräsenz von vier Tagen pro Woche im Büro für Büroangestellte vor, wo bislang zwei bis drei mobile Tage üblich waren. Diese neue Anweisung soll voraussichtlich ab dem 1. September 2026 in Kraft treten.
In Deutschland gestaltet sich die Umsetzung dieser Kürzungen aufgrund der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte als schwierig. Mobile Arbeit ist in Betriebsvereinbarungen geregelt, deren Ausgestaltung nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 BetrVG). Dies bedeutet, der Arbeitgeber entscheidet zwar über das „Ob“ des Homeoffice-Angebots, das „Wie“ jedoch wird vom Betriebsrat verhandelt. Bestehende Betriebsvereinbarungen können nicht einfach per Rundmail aufgehoben werden. Der Hamburger Betriebsrat hat bereits angekündigt, dass diese Änderungen „mit uns kampflos nicht geben“ wird.
Auch international formiert sich Widerstand. Die größte französische Airbus-Gewerkschaft FO fordert einen sofortigen Stopp der Änderungen und beruft sich dabei auf eine Zusage des Managements, die aktuelle Hybrid-Vereinbarung bis 2028 fortzuführen. In Frankreich kam es bereits zu Protesten und eintägigen Streikaktionen an mehreren Standorten, und die CGT Airbus ruft zu weiteren Kundgebungen auf, um zwei Homeoffice-Tage pro Woche zu erhalten. Dabei werden auch Bedenken hinsichtlich der Überlastung der Infrastruktur wie Parkplätzen und Kantinen sowie die Auswirkungen auf die persönliche Organisation der Beschäftigten geäußert. Berichte deuten auch auf Streiks an spanischen Standorten infolge der Homeoffice-Reduzierung hin.
Rechtlich gesehen können Betriebsräte eine einseitige Anordnung von Präsenzpflichten stoppen, insbesondere wenn diese die konkrete Ausgestaltung, also das „Wie“ der mobilen Arbeit, betreffen. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München bestätigte, dass eine Arbeitgeberin vier Präsenztage nicht einseitig anordnen durfte, da dies als Regelung des „Wie“ und nicht nur des „Ob“ der mobilen Arbeit zu bewerten sei. Airbus ist mit seiner Strategie, die Präsenzzeiten zu erhöhen, nicht allein; ähnliche Schritte wurden bereits von Unternehmen wie Amazon und SAP unternommen. Die möglichen Konsequenzen für Airbus könnten den Verlust von Mitarbeitern umfassen, die sich auf flexible Arbeitsmodelle verlassen haben.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Geschrieben von: Redaktion
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