Hamburg Update

Etwa 400 Beschäftigte aus allen Hamburger Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben

today15. September 2026 2

Hintergrund
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Etwa 400 Beschäftigte aus allen Hamburger Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben heute vor dem Hamburger Rathaus demonstriert und höhere Löhne sowie bessere Arbeitsbedingungen gefordert. Die Kundgebung wurde von den Werkstatträten Hamburg organisiert und stand unter dem Motto „Ist Inklusion ein Märchen?“. Die Teilnehmenden versammelten sich am 15. September 2026 auf dem Rathausmarkt, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Im Mittelpunkt des Protests steht die anhaltend geringe Entlohnung für ihre Arbeit. Aktuell erhalten Beschäftigte in deutschen Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Durchschnitt unter 2 Euro pro Stunde, was einem monatlichen Entgelt von durchschnittlich etwa 233 Euro entspricht. Dieser Betrag liegt deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Das Entgelt setzt sich aus einem Grundbetrag von mindestens 133 Euro, einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag und einem Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro zusammen, wobei oft ergänzende Leistungen wie Grundsicherung hinzukommen. Ein wesentlicher Grund für die niedrige Bezahlung ist, dass Werkstattbeschäftigte rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten und somit keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben.

Die Situation der Werkstätten in Deutschland steht schon länger in der Kritik. Eine Überprüfung der Vereinten Nationen im vergangenen Jahr kam zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Lage gegen UN-Konventionen verstößt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daraufhin Änderungen angekündigt, doch Vorschläge für höhere Entgelte und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Werkstätten wurden Berichten zufolge als zu kostspielig eingestuft. Die Debatte erhielt im Mai 2026 durch eine Sendung des ZDF Magazin Royale zusätzliche Aufmerksamkeit und wurde durch eine Klage am Arbeitsgericht Münster, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt wird, weiter befeuert. Diese Klage fordert die Differenz zwischen dem Werkstattentgelt und dem Mindestlohn und zielt auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Die Hamburger Werkstatträte fordern konkret ein deutlich höheres Entgelt, bessere Anrechnungsmöglichkeiten sowie den Verzicht auf Kürzungen bei der Eingliederungshilfe. Des Weiteren stehen Barrierefreiheit, zuverlässige Fahrdienste und eine grundlegende Reform des Werkstattsystems auf ihrer Agenda. Ein weiteres Kernanliegen ist die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes, der den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Auch die Hamburger Politik unterstützt diese Bemühungen: Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich auf Bundesebene für ein transparenteres und verbessertes Entgeltsystem sowie die Einbringung erfolgreicher Hamburger Ansätze in die bundesweite Reform ein.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind als Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation konzipiert, deren primäres Ziel die berufliche Bildung, Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Teilhabe am Arbeitsleben ist, und nicht die Gewinnerzielung. Dennoch müssen sie mindestens 70 Prozent ihres Arbeitsergebnisses als Entgelt an die Beschäftigten ausschütten. Die aktuelle Demonstration unterstreicht die Dringlichkeit, die politischen Versprechen zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommenssituation einzulösen und den Weg zu einem tatsächlich inklusiven Arbeitsmarkt zu ebnen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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