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Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer sind in Hamburg in den letzten zehn Jahren erheblich angestiegen. Dies ist auf eine durchschnittliche Wertsteigerung von Nachlässen um 85 Prozent zurückzuführen, auf die Steuern fällig werden. Die Hansestadt verzeichnete in den vergangenen Jahren steigende Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zwischen 2016 und 2025 wurden in Hamburg rund 4,9226 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuern festgesetzt.
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Wert der in Hamburg erfassten Erbschaften bei knapp 1,3 Millionen Euro. Zehn Jahre zuvor belief sich dieser Wert noch auf etwa 700.000 Euro, was den Anstieg der vererbten Vermögen um 85 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts verdeutlicht. Der Reinnachlass, das steuerpflichtige vererbte Vermögen nach Abzug von Verbindlichkeiten wie Schulden oder Bestattungskosten, stieg im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 85 Prozent an. Diese Entwicklung spiegelt sich in steigenden Immobilienpreisen, höheren Unternehmensbewertungen und wachsenden Kapitalvermögen wider, die zunehmend innerhalb von Familien weitergegeben werden.
Trotz der gestiegenen Einnahmen gibt es eine anhaltende Debatte über die Gerechtigkeit des aktuellen Erbschaftsteuerrechts. Hamburg hat in den letzten Jahren nicht nur steigende Einnahmen erzielt, sondern auch erhebliche Steuererleichterungen für große Erbschaften gewährt. Die 2016 eingeführte „Verschonungsbedarfsprüfung“ für große Erbschaften nach § 28a ErbStG führte dazu, dass sich die Erlasse in Hamburg zwischen 2016 und 2025 auf rund 857 Millionen Euro summierten, verteilt auf nur 25 Anträge. Dies bedeutet, dass die Erben großer Firmenvermögen ganz oder teilweise von der Erbschaftsteuer verschont bleiben.
Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel setzt sich bereits seit Jahren für eine Reform der Erbschaftsteuer ein. Er kritisiert, dass die geltenden Regelungen die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland nicht wirksam reduzieren, sondern teilweise sogar verstärken. Sehr hohe Vermögen von über 26 Millionen Euro können aufgrund der großzügigen Verschonungsbedarfsprüfung oft nahezu steuerfrei übertragen werden, während mittlere Erbschaften im Verhältnis stärker belastet werden. Der Hamburger Senat wird sich auf Bundesebene weiterhin mit Nachdruck für eine Reform einsetzen und schlägt weitreichende, mehrjährige Stundungsregelungen anstelle vollständiger Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen vor, um Steuergerechtigkeit herzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.
Die Entwicklung in Hamburg fügt sich in einen bundesweiten Trend ein. Auch national erreichten die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2025 einen Höchstwert von 21,4 Milliarden Euro, ein Anstieg um 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass dieser Anstieg primär auf die Übertragung sehr großer Vermögen zurückzuführen ist, insbesondere von Betrieben im Wert von mindestens 20 Millionen Euro. Der Sachverständigenrat warnt in seinem Jahresgutachten 2025/2026, dass verschiedene Vermögensarten ungleichmäßig besteuert werden und Betriebsvermögen steuerlich stark begünstigt sind, und fordert ebenfalls eine Reform. Im Vergleich dazu fiel der Anstieg der Erbschaftswerte in Schleswig-Holstein mit 29,3 Prozent innerhalb von zehn Jahren deutlich moderater aus, was die besondere Dynamik in der Hansestadt unterstreicht. Auch Schenkungen zu Lebzeiten haben zugenommen, mit einem durchschnittlichen Wert von über 1,7 Millionen Euro in Hamburg, da sie oft genutzt werden, um Freibeträge auszuschöpfen.
Symbolbild – Foto: Mikhail Nilov / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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