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Ein 18-jähriger Hamburger ist vom Landgericht Hamburg zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der junge Mann hatte über das Internet Mädchen zu sexuellen Handlungen getrieben und wurde dafür schuldig gesprochen.
Diese Form der Straftat fällt oft unter den Begriff des Cybergroomings, bei dem Täter gezielt über das Internet Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen, um sexuelle Handlungen vorzubereiten. Die Täter erschleichen sich dabei das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen, indem sie sich als Gleichaltrige ausgeben oder sich als verständnisvolle Erwachsene präsentieren. Ziel ist es, die Opfer zu manipulieren und sie beispielsweise zur Übersendung freizügiger Fotos oder Videos zu bewegen, die später oft als Druckmittel eingesetzt werden. In vielen Fällen werden die Opfer auch zu Treffen in der realen Welt gedrängt.
In Deutschland sind solche Handlungen als Verbrechen eingestuft und fallen unter die Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere § 176 ff. StGB zum sexuellen Missbrauch von Kindern und § 176b StGB zur Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Seit Januar 2021 ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Versuch des Cybergroomings strafbar. Für den 18-jährigen Täter kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung, da er als Heranwachsender betrachtet wird, bei dem das Gericht prüfen kann, ob noch die milderen Regeln des Jugendstrafrechts mit seinem Erziehungsgedanken gelten. Das Strafmaß für Cybergrooming kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen, wobei die sexuelle Nötigung von Kindern mit ein bis 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Die weitreichenden Folgen solcher Taten für die Opfer sind gravierend. Einmal im Internet veröffentlichtes sexualisiertes Bild- oder Videomaterial bleibt in der Regel im Umlauf und wird weitergegeben, wodurch die Opfer die Kontrolle darüber verlieren. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines starken Opferschutzes und präventiver Maßnahmen. Experten raten dringend dazu, dass Kinder und Jugendliche niemals intime Bilder an unbekannte Personen senden und sich nicht allein mit Internetbekanntschaften treffen sollten. Eltern tragen ebenfalls eine wichtige Verantwortung und sollten keine Kinderbilder unüberlegt im Netz teilen, da selbst vermeintlich harmlose Aufnahmen missbraucht werden können.
Der Fall aus Hamburg verdeutlicht einmal mehr die allgegenwärtige Gefahr der Internetkriminalität und die Bedeutung, wachsam zu sein und Kinder und Jugendliche im digitalen Raum zu schützen. Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz und Beratungsangebote für Betroffene sind entscheidend, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und Opfern zur Seite zu stehen.
Symbolbild – Foto: Sora Shimazaki / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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