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Eine 46-jährige Buchhalterin ist in Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt worden, weil sie im Zusammenhang mit Corona-Hilfen falsche Angaben zur Betroffenheit von Unternehmen durch die Pandemie gemacht hatte. Dieser Fall unterstreicht die anhaltende juristische Aufarbeitung des Subventionsbetrugs, der im Zuge der staatlichen Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft während der Covid-19-Pandemie aufgedeckt wurde.
Die Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen wurden eingeführt, um Unternehmen und Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin zu bewahren und akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die unbürokratische und schnelle Auszahlung der Gelder, die bewusst gewählt wurde, um rasche Hilfe zu gewährleisten, begünstigte jedoch auch zahlreiche Missbrauchsfälle, die bundesweit Staatsanwaltschaften und Gerichte beschäftigen.
Der Fall der verurteilten Buchhalterin ist dabei kein Einzelfall in Hamburg. Bereits im Juni 2023 verurteilte das Landgericht Hamburg eine Bande von Betrügern zu teilweise langjährigen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. In diesem umfangreichen Verfahren, das durch ein Netz von Scheinfirmen gekennzeichnet war, erhielt ein beteiligter Buchhalter eine achtjährige Freiheitsstrafe und ein dreijähriges Berufsverbot, da ihm 47 Fälle von gewerbs- und bandenmäßigem Subventionsbetrug zur Last gelegt wurden. Die Bande hatte versucht, rund 12,5 Millionen Euro an Corona-Hilfen zu erschleichen, wovon letztlich etwa drei Millionen Euro ausgezahlt wurden. Diese Fälle zeigen die Dimension der Kriminalität in diesem Bereich in der Hansestadt.
Subventionsbetrug nach § 264 des Strafgesetzbuches wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen, wie etwa bei bandenmäßigem Vorgehen oder einem finanziellen Schaden von über 50.000 Euro, kann die Strafe sogar zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen. Auch der Versuch einer Täuschung ist bereits strafbar. Die Rolle von „prüfenden Dritten“ wie Buchhaltern oder Steuerberatern, die Anträge stellten, birgt ebenfalls erhebliche strafrechtliche Risiken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe zum Subventionsbetrug.
Die Ermittlungen zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Corona-Hilfen dauern bundesweit an. Bis Ende 2023 leiteten die Behörden deutschlandweit 7.900 Ermittlungsverfahren ein. Allein das Landeskriminalamt Berlin verzeichnete über 16.000 Ermittlungsverfahren mit einem potenziellen Schaden von 274 Millionen Euro. Transparency International bezeichnete die Corona-Subventionen als „ultimative Gelegenheit zum Betrug“ und wies darauf hin, dass es noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik so leicht gewesen sei, vom Staat alimentiert zu werden. Die Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter arbeiten weiterhin tausende Verdachtsfälle ab, wobei Datenabgleiche mit Finanzämtern und Gewerberegistern sowie Schlussabrechnungen neue Prüfwellen auslösen. Dies verdeutlicht, dass die Aufarbeitung der Corona-Hilfen und die Verfolgung von Betrugsfällen die Justiz noch lange beschäftigen werden, ein Thema, über das wir bei RADIO REEPERBAHN Hamburg unsere Hörer weiterhin informieren werden.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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