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Hamburg – Das Bundeskabinett hat in dieser Woche einen weitreichenden Aktionsplan gegen Sozialbetrug und Ausbeutung beschlossen. Ziel ist es, „Schlupflöcher im Sozialstaat“ zu schließen und den Missbrauch von Sozialleistungen entschieden zu bekämpfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte im Zuge dessen erneut, dass Personen, die mit Haftbefehl gesucht werden, künftig keine Sozialleistungen beziehen dürfen. Dieses Vorhaben ist Teil eines umfassenden Zehn-Punkte-Plans der Bundesregierung.
Der nun verabschiedete Plan wurde gemeinsam von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) erarbeitet. Er richtet sich insbesondere gegen den organisierten Sozialleistungsmissbrauch durch Banden, die EU-Bürgerinnen und -Bürger ausnutzen. Zu den Kernmaßnahmen zählen eine verbesserte Datenabgleichung zwischen den Behörden, um Missbräuche schneller aufzudecken, sowie schärfere Kontrollen und strengere Regeln. Zudem sollen ausbeuterische Geschäftsmodelle, etwa im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien, wirksamer bekämpft werden.
Ein zentraler Bestandteil des Aktionsplans ist die Beendigung der Auszahlung von Grundsicherung an Personen, die mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht werden. Bundesinnenminister Dobrindt erklärte hierzu, dass der Staat konsequent handeln müsse, wenn der Sozialstaat missbraucht werde. Dies betreffe insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt entziehen. Bundesarbeitsministerin Bas unterstrich, dass Deutschland zwar ausländische Fachkräfte brauche und Millionen ausländische Beschäftigte das Land stärkten, es jedoch nicht hinnehmbar sei, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch zu missbrauchen.
Mit dem Aktionsplan will die Bundesregierung nach eigenen Angaben „klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug“ zeigen. Der Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden soll verbessert werden, um „Schlupflöcher zu schließen“ und Sozialbetrügern schneller auf die Spur zu kommen. Der Plan soll bis Ende des Jahres umgesetzt werden, wobei die neuen Regelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten könnten.
Vonseiten der Opposition und Sozialverbänden hagelte es jedoch auch Kritik. Die Linkspartei warf der Regierung verfehlte Prioritäten vor und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) befürchtet, dass die Maßnahmen vor allem Wohnungslose und von Armut betroffene Menschen zusätzlich in Not bringen könnten. Insbesondere der Leistungsentzug bei offenen Haftbefehlen wird kritisch gesehen, da viele dieser Haftbefehle auf unbezahlten Geldstrafen für geringfügige Delikte basieren, die arme Menschen disproportionell betreffen.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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