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Bundeskabinett plant Einkommensteuerreform

today2. September 2026 8

Hintergrund
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Hamburg – Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch, den 2. September 2026, den Entwurf einer umfassenden Einkommensteuerreform auf den Weg gebracht. Die geplante Reform, auf die sich die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD bereits Anfang Juli dieses Jahres geeinigt hatte, zielt darauf ab, vor allem kleinere und mittlere Einkommen sowie Familien finanziell zu entlasten. Das Gesamtentlastungsvolumen wird dabei auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr beziffert.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, dass mit der Reform ein klarer Schwerpunkt auf die Entlastung von Familien mit Kindern gesetzt werde, um ihnen in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche zu lassen. Die Maßnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, wobei ihre volle Wirkung ab dem Jahr 2028 erwartet wird.

Konkret sieht die Reform mehrere Anpassungen vor: Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichert und steuerfrei bleibt, soll schrittweise erhöht werden. Er steigt von derzeit 12.348 Euro im Jahr 2026 auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028. Auch der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird erst später greifen, nämlich ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro, statt wie bisher ab 69.879 Euro. Zudem ist eine Abflachung des Steuertarifs im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro vorgesehen.

Familien können sich ebenfalls auf spürbare Entlastungen freuen: Das Kindergeld soll von aktuell 259 Euro pro Kind und Monat zunächst auf 267 Euro und im übernächsten Jahr auf 272 Euro steigen. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag von 9.756 Euro auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro angehoben. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen, was berufsbedingte Ausgaben besser abgelten soll. Das Finanzministerium rechnet vor, dass beispielsweise eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet wird.

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen ist vorgesehen, dass ein kleiner Teil der höchsten Einkommen stärker zur Kasse gebeten wird. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent wird künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro fällig. Darüber hinaus wird ein neuer Reichensteuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro eingeführt. Wirtschaftsvertreter äußerten jedoch Kritik, da sie befürchten, dass neben Spitzenverdienern auch Unternehmer zusätzlich belastet werden könnten. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung in Bundestag und Bundesrat gehen.

Symbolbild – Foto: Mustafa Gökhan Ertin / Pexels

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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