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Das Hamburgische Verfassungsgericht steht erneut im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, da es über die mögliche Ungültigkeit des Volksentscheids „Hamburg testet Grundeinkommen“ verhandelt. Ein Antrag, eingereicht von fünf Bürgerinnen und Bürgern, fordert die rückwirkende Annullierung des Abstimmungsergebnisses vom 12. Oktober 2025. Bei diesem Volksentscheid hatte eine deutliche Mehrheit von 62,6 Prozent der Abstimmenden gegen die Einführung eines Modellversuchs zum Grundeinkommen in der Hansestadt gestimmt, bei einer Beteiligung von 43,7 Prozent.
Die Antragsteller führen mehrere ergebnisrelevante Verfahrensfehler ins Feld, die ihrer Ansicht nach das Demokratieprinzip und die Informationsfreiheit verletzt haben. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Briefwahl bereits acht Tage möglich war, bevor Plakatwerbung ohne Antrag erlaubt war. Dies habe die Chancengleichheit im Vorfeld der Abstimmung beeinträchtigt.
Des Weiteren beanstanden die Antragsteller, dass die Stellungnahme der Regierungsfraktionen im offiziellen Informationsheft in mehreren Punkten gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen habe. Hierbei werden insbesondere Formulierungen zu angeblich „mindestens 46 Millionen Euro“ Kosten und einem vermeintlich „bedingungslosen Grundeinkommen“ kritisiert. Auch einzelne Senatsmitglieder sollen im Vorfeld der Abstimmung gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verstoßen haben, beispielsweise durch die Verbreitung des Aufrufs „Nein zu beiden Volksentscheiden!“ durch SPD-Funktionäre und öffentliche Äußerungen von Finanzsenator Andreas Dressel. Der Senat und die Bürgerschaft hingegen weisen diese Vorwürfe zurück und sehen den Antrag als unbegründet an, da auch sie von den Beschränkungen betroffen gewesen seien und die Äußerungen von Senatsmitgliedern als Parteipolitiker erfolgt seien, ohne amtliche Ressourcen zu nutzen. Die Initiatoren von „Hamburg testet Grundeinkommen“ unterstützen den Antrag auf Ungültigkeit des Volksentscheids.
Ziel der Initiative „Hamburg testet Grundeinkommen“ war es, einen staatlichen Modellversuch einzuführen, bei dem 2.000 repräsentativ ausgewählte Hamburgerinnen und Hamburger über einen Zeitraum von drei Jahren ein monatliches Grundeinkommen von 1.346 Euro zuzüglich Krankenversicherung erhalten sollten, wobei eigene Einkommen angerechnet worden wären. Die geschätzten Kosten für die Stadt Hamburg hätten sich laut Berechnungen der Initiative auf rund 50 Millionen Euro belaufen. Bereits im Jahr 2023 hatte ein früherer Anlauf der Initiative für ein Volksbegehren zum Grundeinkommen eine gerichtliche Niederlage erlitten, als das Hamburgische Verfassungsgericht dieses auf Antrag des Senats stoppte.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat am Freitag die erste mündliche Verhandlung in diesem Verfahren abgehalten. Nachdem die Stellungnahmen der Beteiligten bereits schriftlich vorlagen, ging es in der Verhandlung primär um die Erläuterung der Rechtslage durch die Präsidentin des Verfassungsgerichts. Eine Entscheidung des Gerichts über die Gültigkeit des Volksentscheids wird in den kommenden Wochen erwartet und könnte weitreichende Konsequenzen für das Instrument der direkten Demokratie in Hamburg haben.
Symbolbild – Foto: Sora Shimazaki / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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