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Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag arbeiten intensiv an der Einführung einer neuen Plastiksteuer, die ab dem 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Nach vorliegenden Entwürfen ist geplant, jede Tonne Kunststoffverpackung mit 550 Euro zu belegen, um den Verbrauch von Kunststoff zu reduzieren und gleichzeitig den Bundeshaushalt zu entlasten. Dies betrifft zahlreiche Unternehmen, auch hier in Hamburg, die Kunststoffverpackungen herstellen, importieren oder in Verkehr bringen werden. Die Bundesregierung erwartet durch diese Maßnahme zusätzliche Steuereinnahmen von 805 Millionen Euro bereits im Jahr 2027, die ab 2028 voraussichtlich auf knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich ansteigen sollen.
Ein wesentlicher Hintergrund der geplanten nationalen Steuer ist die bereits seit 2021 bestehende EU-Plastikabgabe. Deutschland ist seither verpflichtet, 80 Cent pro Kilogramm nicht recyceltem Kunststoffverpackungsabfall an die Europäische Union zu zahlen, um den EU-Haushalt und das Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ mitzufinanzieren. Bislang wurden diese Kosten direkt aus dem Bundeshaushalt beglichen – rund 1,4 Milliarden Euro jährlich. Mit der neuen nationalen Steuer soll diese finanzielle Last künftig direkt von den Unternehmen getragen werden, die Kunststoffverpackungen in Umlauf bringen. Gleichzeitig soll durch das steuerliche Preissignal ein Anreiz geschaffen werden, den Einsatz von Kunststoffverpackungen zu verringern und stattdessen umweltfreundlichere Alternativen zu wählen. Eine wichtige Ausnahme ist dabei vorgesehen: Kunststoffverpackungen aus recyceltem Material können auf Antrag von der Steuer entlastet werden, was den Einsatz von Rezyklaten fördern soll.
Die Pläne stoßen jedoch auf scharfe Kritik von Wirtschaftsverbänden. Acht Verbände, darunter der Handelsverband Deutschland (HDE) und Plastics Europe Deutschland, sowie die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) warnen eindringlich vor dem geplanten Schnellverfahren. Sie kritisieren, dass das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, die Steuer per Änderungsantrag in das laufende Haushaltsbegleitgesetz 2027 einzubringen. Dies würde eine vorherige Beteiligung der betroffenen Ministerien und eine Kabinettsbefassung mit dem konkreten Gesetzestext umgehen. Die Kritiker fordern stattdessen ein eigenständiges, transparentes Gesetzgebungsverfahren, das eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen ermöglicht.
Die Verbände prognostizieren erhebliche Bürokratiekosten, die sich auf mindestens 600 Millionen Euro jährlich für die rund 1,2 Millionen betroffenen Unternehmen belaufen könnten. Zudem warnen sie vor einem potenziellen Bedarf von etwa 2.000 zusätzlichen Beschäftigten bei der Zollverwaltung für die Umsetzung der Steuer. Ein zentraler Kritikpunkt ist auch die befürchtete Weitergabe der Kosten an die Verbraucher, was Produkte des täglichen Bedarfs verteuern würde. Darüber hinaus wird bezweifelt, ob die Steuer ihre Lenkungswirkung erzielt. Eine einseitige Verteuerung von Kunststoffverpackungen könnte dazu führen, dass Unternehmen auf andere Materialien ausweichen, die über den gesamten Lebenszyklus betrachtet nicht zwangsläufig ökologischer sind, etwa schwerere Verpackungen oder schlecht recycelbare Verbundlösungen.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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