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Kanzler Merz kündigt Gesetz gegen Enteignungspläne an

today22. September 2026 2

Hintergrund
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Bundeskanzler Friedrich Merz hat ein Bundesgesetz angekündigt, das Enteignungen untersagen soll. Diese Erklärung erfolgt als direkte Reaktion auf die Vergesellschaftungspläne der Linkspartei in Berlin, die nach ihrem Wahlsieg im Abgeordnetenhaus die Verstaatlichung großer Immobilienkonzerne anstrebt. Damit verschärft sich die Debatte um Eigentumsrechte, die bislang vor allem auf Landesebene geführt wurde, nun deutlich auf Bundesebene.

Merz begründete seinen Vorstoß mit der Notwendigkeit, ein klares Signal an nationale und internationale Investoren zu senden. Die Berliner Vergesellschaftungspläne hätten eine „verheerende Wirkung“ auf das Investitionsklima im In- und Ausland, so der Kanzler. Bereits im Juli 2026 hatten sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD im Bund darauf verständigt, durch ein Bundesgesetz zu regeln, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene nicht mehr möglich sein soll. Das nun angekündigte Gesetz zielt darauf ab, diese Vereinbarung zügig umzusetzen und „relativ schnell“ zu einer Entscheidung zu kommen.

Die Berliner Linkspartei hatte nach ihrem Wahlsieg am 20. September 2026 bekräftigt, die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zu ihrem zentralen Anliegen in möglichen Koalitionsverhandlungen zu machen. Dies fußt auf einem erfolgreichen Volksentscheid aus dem Jahr 2021, bei dem sich knapp 58 Prozent der abstimmenden Berliner für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen aussprachen. Die Linke plant die Schaffung einer Anstalt öffentlichen Rechts, die Kredite aufnehmen, Wohnungsbestände gegen Entschädigung übernehmen und diese verwalten soll. Spitzenkandidatin Elif Eralp sprach dabei von etwa acht großen Konzernen mit jeweils über 3.000 Wohnungen, wobei sie Entschädigungen deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilien erwartet.

Die Bankenbranche hat indes eindringlich vor den Folgen solcher Vergesellschaftungspläne gewarnt. Der Bankenverband äußerte Bedenken, dass dies Investoren abschrecken und den Wirtschaftsstandort Deutschland beschädigen könnte. Berliner Banken betonten, dass Enteignungen keine einzige neue Wohnung schaffen würden, sondern vielmehr ökonomische Verwerfungen verursachten, die weit über den Immobilienmarkt der Hauptstadt hinausgingen. Laut einer Umfrage des BFW-Landesverbandes Berlin/Brandenburg haben bereits 37 Prozent der befragten Immobilien-Projektentwickler konkrete Investitionen zurückgestellt und der Bau von Tausenden Wohnungen wurde gestoppt. Zudem berichten 77 Prozent der Unternehmen von verschärften Bedingungen und Risikozuschlägen bei Banken und Finanzierungspartnern.

Rechtlich berufen sich Befürworter der Vergesellschaftung auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum gegen Entschädigung erlaubt. Allerdings warnen Experten, wie der Berliner Landesrechnungshof, dass Entschädigungen weit unter dem Verkehrswert von der bisherigen Rechtsprechung „eklatant abweichen“ und das rechtliche Risiko für das Land Berlin erhöhen würden. Die Kosten für eine solche Vergesellschaftung werden je nach Entschädigungsmodell auf 3,2 bis 42 Milliarden Euro geschätzt.

Die Bundesregierung unter Kanzler Merz will nun mit dem geplanten Gesetz gegensteuern und die Enteignung privaten Eigentums als unzulässig erklären. Kritiker der Vergesellschaftungspläne schlagen stattdessen vor, öffentliche Mittel verstärkt in den Neubau zu investieren und den Wohnungsbau durch stabile Rahmenbedingungen und Vertrauen zu fördern, anstatt ideologische Experimente zu wagen. Die Debatte um bezahlbaren Wohnraum und Eigentumsrechte wird somit auf der Bundesebene mit hoher Intensität weitergeführt.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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