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Eine weitreichende IT-Panne hat die Hamburger Staatsanwaltschaft über einen Zeitraum von zwei Monaten hinweg getroffen und den Versand von rund 17.000 Schreiben lahmgelegt. Die elektronische Zustellung von Dokumenten funktionierte fehlerhaft, was zu erheblichen Rückständen in der Kommunikation der Behörde führte. Die Störung, die ihren Ursprung in einem Software-Update hatte, wurde erst Anfang September bemerkt und am 7. September behoben.
Verursacht wurde die Panne durch einen Fehler bei einem Update des Softwareprogramms MESTA am 9. Juli. MESTA, das technische Unterstützungssystem für Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, ist ein in mehreren Bundesländern genutzter Standard zur Bearbeitung und Verwaltung von Strafverfahren. Unter den nicht versendeten Dokumenten befanden sich unter anderem Aufforderungen zur Stellungnahme, Mitteilungen über die Einstellung von Verfahren und Hinweise zur Akteneinsicht.
Besonders gravierend war, dass der Fehler fast zwei Monate lang unbemerkt blieb und auch die vorgesehenen technischen Kontrollen offenbar nicht ansprachen. Erst nachdem Anwälte wegen fehlender Schreiben nachhakten, wurde die Störung entdeckt. Die Konsequenz war, dass Beschuldigte teils erst Wochen später erfuhren, dass ein Verfahren gegen sie eingestellt worden war.
Nachdem die Störung am 7. September behoben werden konnte, wurden die aufgelaufenen Schreiben umgehend versandt, und der normale Versand läuft seit dem 8. September wieder. Um mögliche Fristprobleme abzufedern, wurden die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft angewiesen, Fristen großzügig zu verlängern, wenn diese in Schreiben zwischen dem 9. Juli und dem 7. September gesetzt worden waren.
Oberstaatsanwältin Melina Traumann bedauerte den Umstand und erklärte, dass die Behörde bereits prüfe, wie derartige „unvorhersehbare Nebeneffekte von Programmänderungen/Updates des Fachverfahrens“ zukünftig besser bemerkt werden können. Die Panne ereignete sich, obwohl die elektronische Akte (e-Akte) zum 1. Januar 2026 erfolgreich und fristgerecht bei allen Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt wurde. Dies unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen bei der Digitalisierung der Justiz, die bereits im Mai 2026 durch den Hamburger Richterverein thematisiert wurden, der damals Rückstände bei den e-Akten von über 17.000 Neueingängen und eine weiterhin herausfordernde Belastungssituation beklagte.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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