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Der HSV-Sprinter Owen Ansah hat fristgerecht Einspruch gegen eine drohende Dopingsperre der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) eingelegt. Dem deutschen 100-Meter-Rekordhalter und 200-Meter-Europameister, der für den Hamburger SV startet, wird vorgeworfen, eine Dopingprobe verweigert zu haben. Mit seinem Einspruch lehnt der 25-Jährige die von der NADA vorgeschlagene vierjährige Sperre ab und treibt den Fall nun vor das Deutsche Sportschiedsgericht.
Der Vorwurf der NADA bezieht sich auf einen Vorfall vom 9. Juli dieses Jahres. Ansah bestreitet vehement, die Dopingprobe verweigert zu haben. Er erklärte, dass der Kontrolleur außerhalb des von ihm angegebenen Zeitfensters für Kontrollen erschienen sei. Zum Zeitpunkt des Kontrollversuchs befand sich Ansah unter Zeitdruck, da er unmittelbar vor der Abreise zu einem Diamond-League-Meeting in Monaco stand und zudem kurz zuvor die Toilette aufgesucht hatte, was die sofortige Abgabe einer Probe erschwerte.
Die NADA hatte Ansah angeboten, die Sperre auf drei Jahre zu reduzieren, falls er die Feststellungen akzeptiert hätte. Dies lehnte der Sprinter ab und entschied sich stattdessen für den juristischen Weg. Das nun eingeleitete Disziplinarverfahren wird vor dem Deutschen Sportschiedsgericht verhandelt. Dieses ist eine private und unabhängige Einrichtung, die eine zentrale Rolle bei der Beilegung von Streitigkeiten im organisierten Sport in Deutschland spielt, insbesondere bei Anti-Doping-Verstößen. Die Verfahren vor dem Sportschiedsgericht sind grundsätzlich nicht-öffentlich.
Obwohl Ansah durch den Gang vor das Sportschiedsgericht vorerst nicht vorläufig suspendiert ist und somit theoretisch weiterhin hätte starten dürfen, beendete er seine aktuelle Saison vorzeitig. Am Donnerstag zog sich der Goldmedaillengewinner der Europameisterschaft in Birmingham (200 Meter) und Bronzemedaillengewinner (100 Meter) eine leichte Verletzung im Training zu. Dies bedeutet, dass er den geplanten Start beim Istaf in Berlin am kommenden Sonntag verpasst. Sollte das Sportschiedsgericht gegen ihn entscheiden, drohen ihm die Annullierung seiner jüngsten EM-Medaillen und sämtlicher Resultate.
Das Deutsche Sportschiedsgericht kann sowohl als erste als auch als Rechtsmittelinstanz fungieren, und seine Entscheidungen in Anti-Doping-Fällen können in letzter Instanz vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in der Schweiz angefochten werden. Ansahs Anwalt Rainer Cherkeh und die NADA haben aufgrund des laufenden Verfahrens mitgeteilt, dass sie keine weiteren Details oder Kommentare zum aktuellen Stand abgeben werden. Die Agentur betonte jedoch, ein zügiges und effektives Verfahren anzustreben.
Symbolbild – Foto: Jan van der Wolf / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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