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Bundesweite Durchsuchungen gegen die verbotene rechtsextremistische „Artgemeinschaft“ haben erneut die Aufmerksamkeit auf die anhaltenden Bemühungen der Sicherheitsbehörden gelenkt, ein Fortbestehen der Gruppe zu unterbinden. Die Staatsanwaltschaft Halle lässt in fünf Bundesländern – Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – Objekte durchsuchen. Insgesamt wird gegen 15 Beschuldigte ermittelt, die die rechtsextremistische Organisation trotz ihres Verbots im September 2023 fortgeführt haben sollen. Die aktuellen Razzien richten sich nach Polizeiinformationen gegen 15 Objekte mutmaßlicher Unterstützer der Vereinigung.
Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ wurde im September 2023 durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten. Sie wird als sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung beschrieben. Ihr zentrales Ziel war die Erhaltung und Förderung der eigenen „Art“, die mit dem nationalsozialistischen Terminus der „Rasse“ gleichgesetzt wurde. Die Organisation zählte bundesweit rund 150 Mitglieder und versuchte, Kinder und Jugendliche mit nationalsozialistischen Ideologien zu indoktrinieren. Bei der ursprünglichen Verbotsvollstreckung waren rund 700 Polizeibeamte im Einsatz und durchsuchten 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern sowie Vereinsräume in zwölf Bundesländern, wobei extremistische Literatur, Gold, Bargeld, Schusswaffen, Armbrüste und Munition sichergestellt und waffenrechtliche Erlaubnisse aberkannt wurden. Das Verbot der „Artgemeinschaft“ wurde im April 2026 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Die aktuellen Ermittlungen konzentrieren sich auf den Verdacht der Fortführung der verbotenen Vereinigung. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle bestätigte, dass Beweismittel, darunter Unterlagen und Datenträger, sichergestellt wurden, die nun ausgewertet werden. Besonders brisant ist, dass unter den durchsuchten Objekten auch Immobilien von zwei AfD-Landtagskandidaten aus Sachsen-Anhalt, Simon Lansmann und Sebastian Koch, betroffen waren. Der Durchsuchungsbeschluss steht im Zusammenhang mit einer privaten Sommersonnenwendfeier im Juni auf einem von Lansmann bewirtschafteten Grundstück in Ipse bei Gardelegen, bei der sich ehemalige Mitglieder der „Artgemeinschaft“ versammelt und möglicherweise ein Hitlerjugend-Lied angestimmt haben sollen. Die AfD-Politiker wiesen die Vorwürfe über ihre Anwälte zurück und betonten, nicht Mitglied der „Artgemeinschaft“ zu sein und sich von deren Ideologie zu distanzieren.
Die Durchsuchungen in Städten wie Lippstadt, Potsdam und Zossen zeigen die überregionale Vernetzung der Gruppierung und die Entschlossenheit der Behörden, gegen jede Form der verbotenen Organisation vorzugehen. Während bei den aktuellen Razzien keine Festnahmen erfolgten, unterstreicht die Sicherstellung zahlreicher Dokumente und Datenträger die Komplexität der Ermittlungen und die Bedeutung der Beweissicherung. Die fortgesetzten Aktivitäten der „Artgemeinschaft“ nach ihrem Verbot verdeutlichen die Beharrlichkeit rechtsextremistischer Netzwerke und die Notwendigkeit einer dauerhaften Wachsamkeit seitens des Staates.
Die konsequente Verfolgung der „Artgemeinschaft“ auch nach ihrem Verbot sendet ein klares Signal gegen rechtsextremistische Bestrebungen in Deutschland. Der Schutz der demokratischen Grundordnung und die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus bleiben zentrale Aufgaben der Sicherheitsbehörden. Die fortgesetzten Ermittlungen und Durchsuchungen sind ein wichtiger Schritt, um die Aktivitäten dieser verfassungsfeindlichen Vereinigung nachhaltig zu unterbinden und die Verbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologien einzudämmen.
Symbolbild – Foto: RDNE Stock project / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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