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Hamburger Polizei plant Drohnen-Einsatz statt Hubschrauber

today21. August 2026 1

Hintergrund
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Die Hamburger Polizei steht vor einem strategischen Wandel in ihrer Luftüberwachung: Die bekannten Polizeihubschrauber „Libelle 1“ und „Libelle 2“ sollen perspektivisch ausgemustert werden. An ihre Stelle tritt ein stadtweites Drohnennetzwerk, das die Luftraumbeobachtung effizienter gestalten soll, indem die unbemannten Flugobjekte direkt von den Dächern der Polizeiwachen abheben. Dieser Schritt ist Teil einer weitreichenden Strategie der Hamburger Polizei, ihre Ressourcen im Hinblick auf Kosten, Effizienz und zukünftige Aufgaben zu optimieren.

Die Entscheidung, die Hubschrauber der Typen EC 135 P2, die seit 2004 im Einsatz sind, durch Drohnen zu ersetzen, ist maßgeblich von ökonomischen und personellen Gründen getragen. Während die „Libellen“ noch bis zum Ende ihrer Lebenszeit fliegen werden, entwickelt die Polizei bereits ihre Drohnenstrategie weiter. Die Vorteile der Drohnentechnik sind vielfältig: Sie bieten eine schnellere Übersicht über Einsatzlagen, ermöglichen eine präzisere Lageeinschätzung und versprechen einen effizienteren Mitteleinsatz. Zudem gelten Drohnen im Vergleich zu Hubschraubern als leiser und umweltfreundlicher.

Die Hansestadt setzt bereits umfassend auf Drohnen: Derzeit verfügt die Hamburger Polizei über 24 Drohnen an verschiedenen Dienststellen und hat rund 150 Drohnenführer ausgebildet. Das geplante Netzwerk sieht „autonome Drohnenstationen“ oder „Drohnendocks“ vor, aus denen die Fluggeräte eigenständig starten und von einem zentralen Leitstand, möglicherweise sogar vom Polizeipräsidium, gesteuert werden können. Dies ermöglicht sogenannte BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight), bei denen der Pilot die Drohne nicht mehr direkt in Sicht haben muss. Die Einsatzgebiete sind breit gefächert und umfassen unter anderem die Suche nach vermissten Personen, die Überwachung von Großlagen und Veranstaltungen, Verkehrskontrollen wie die Dokumentation von Rotlichtverstößen, sowie kriminal- und umweltpolizeiliche Aufgaben. Ausgestattet mit hochauflösenden Kameras und Wärmebildtechnik können Drohnen verdächtige Aktivitäten auch bei Nacht effektiv erfassen.

Trotz der technologischen Fortschritte und der erwarteten Effizienzgewinne ist der Einsatz von Polizeidrohnen in Deutschland streng reguliert und muss stets im Einklang mit Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten stehen. Während der Hamburger Datenschutzbeauftragte bei reinen Übersichtsaufnahmen keine grundsätzlichen Bedenken äußert, sofern Personen nicht gezielt aufgezeichnet werden und über die Überwachung informiert wird, fordert die Linksfraktion in Hamburg eine gesetzliche Regelung und sieht Gefahren für die Persönlichkeitsrechte. Die Polizei Hamburg betont, dass entsprechende Einsätze offen kommuniziert und gekennzeichnet werden. Bundesweit ist der Einsatz von Polizeidrohnen in fast allen Bundesländern etabliert, wobei die Anzahl der Geräte und Einsätze stetig zunimmt. Auch in der Drohnenabwehr rüstet Deutschland auf, unter anderem mit einer geplanten gemeinsamen Koordinierungsstelle und einer Spezialeinheit der Bundespolizei. Die Hamburger Polizei arbeitet zudem bereits seit Anfang 2023 mit der Hamburg Port Authority (HPA) an teleoperierten und vollautomatisierten Drohnendiensten, um drohnenbasierte Technologien in Bereichen wie Sicherheit und Katastrophenschutz zu integrieren, was sich zuletzt bei einem erfolgreichen Testflug entlang der Unterelbe zeigte.

Symbolbild – Foto: Niklas Jeromin / Pexels

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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