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Die Cum-Ex-Affäre um die Hamburger Warburg-Bank wird nun doch vor Gericht verhandelt. Eine Hamburger Finanzbeamtin ist angeklagt, weil sie der Warburg-Bank möglicherweise geholfen haben soll, 90 Millionen Euro Steuergeld unrechtmäßig zu behalten. Der Fall, der sich um einen der größten Steuerskandale Deutschlands dreht, wurde nun vom Oberlandesgericht Köln zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit muss sich erstmals eine Vertreterin des Staates in diesem Komplex vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen die Finanzbeamtin P. eine fast 600 Seiten umfassende Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingereicht. Ursprünglich hatte das Landgericht Bonn die Anklage nicht zugelassen, da es keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für strafbares Handeln sah. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Beschwerde ein und setzte sich vor dem Oberlandesgericht Köln durch. Die Verhandlung wird vor der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn stattfinden.
Der Senat des Oberlandesgerichts Köln verwies in seinem 30-seitigen Beschluss vom 10. August darauf, dass einzelne Aspekte im Handeln der Beamtin zwar isoliert betrachtet geringes Gewicht hätten. In der Zusammenschau mit belastenden Umständen würden sich die Verdachtsmomente jedoch gegenseitig verstärken und zusammenfügen. Bislang mussten sich in der Cum-Ex-Affäre hauptsächlich Banker, Steueranwälte und Aktienhändler für den Steuerdiebstahl verantworten. Die Anklage gegen die Finanzbeamtin P. (in Berichten auch als Daniela P. genannt) ist somit ein Novum.
Der Fall reiht sich ein in die weitreichende Cum-Ex-Affäre, die den deutschen Staat Milliarden Euro an Steuereinnahmen gekostet hat. Cum-Ex-Geschäfte, bei denen rund um den Dividendenstichtag Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch gehandelt wurden, um unrechtmäßige Steuererstattungen zu generieren, wurden 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) als Steuerbetrug eingestuft. Die Warburg Bank hat aufgrund von Cum-Ex-Geschäften bereits 247 Millionen Euro inklusive Zinsen an die Stadt Hamburg zurückgezahlt. Eine Klage der Bank auf Rückzahlung von 155 Millionen Euro wurde im August 2025 vom Bundesfinanzhof endgültig abgewiesen.
Die Aufarbeitung der Hamburger Cum-Ex-Affäre hatte auch politische Dimensionen, wobei Fragen nach einer möglichen politischen Einflussnahme auf die Entscheidungen der Finanzverwaltung im Fokus standen. Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Bürgermeister Olaf Scholz und den späteren Bürgermeister Peter Tschentscher wurden jedoch im Dezember 2022 von den Staatsanwaltschaften Hamburg und Köln mangels Anfangsverdacht eingestellt. Mit der nun zugelassenen Anklage gegen die Finanzbeamtin rücken die Abläufe in der Hamburger Finanzverwaltung erneut in den Mittelpunkt der öffentlichen und juristischen Aufmerksamkeit.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Geschrieben von: Redaktion
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