Hamburg Update

Neuer Prozess um Mordversuch an „Hells Angels“-Boss

today5. August 2026 6

Hintergrund
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Ein neuer Prozess im Fall des Mordversuchs an einem „Hells Angels“-Boss in Hamburg sorgt erneut für Schlagzeilen. Während der mutmaßliche Auftraggeber bereits eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, muss sich nun auch dessen Mutter erneut vor Gericht verantworten. Dieser Fall, der sich im August 2018 ereignete, beleuchtet weiterhin die komplexen Verstrickungen im Rockermilieu der Hansestadt.

Das Attentat zielte auf den „Hells Angels“-Boss Dariusch F., der in der Nacht zum 27. August 2018 nahe der Reeperbahn in Hamburg-St. Pauli in seinem Bentley angeschossen wurde. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen, darunter am Kopf und Oberkörper, und ist seither querschnittsgelähmt. Hintergrund des Angriffs war eine persönliche Fehde zwischen Mitgliedern der „Hells Angels“ und der 2016 aufgelösten Rockergruppe „Mongols“.

Als Drahtzieher des Mordversuchs gilt Arasch R., ein ehemaliger „Mongols“-Boss, der die Tat aus dem Gefängnis heraus in Auftrag gegeben haben soll. Er wurde im April 2020 vom Landgericht Hamburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch weitere Beteiligte wurden bereits zu langen Haftstrafen verurteilt, darunter Arasch R.’s Vater zu neuneinhalb Jahren Haft für die Hilfe bei den Anschlagsvorbereitungen und Lisa-Melina S., seine damalige Freundin und Fahrerin des Fluchtwagens, zu zwölfeinhalb Jahren wegen Beihilfe. Sie trat später als Kronzeugin auf.

Nun steht der Prozess gegen Arasch R.’s Mutter, Store A., erneut im Fokus der Justiz. Sie war zusammen mit ihren beiden Töchtern wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, in die Planung des Mordversuchs eingebunden gewesen zu sein und diesen unterstützt zu haben, beispielsweise durch die Suche nach dem Opfer oder das Öffnen einer Tiefgarage nach den Schüssen. Im Juli 2025 hatte das Landgericht Hamburg die Mutter (damals 57) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und eine ihrer Töchter (damals 37) zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, während die zweite Tochter freigesprochen wurde.

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch am 4. August 2026 den Strafausspruch von zwei Jahren Haft auf Bewährung gegen die Mutter aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen. Der BGH bemängelte die vom Landgericht angewandte Strafrahmenmilderung als fehlerhaft. Insbesondere wurde kritisiert, dass eine vermeintlich nur eingeschränkte Möglichkeit, sich der Tat innerhalb eines patriarchalisch dominierten Familiengefüges zu widersetzen, nicht ausreichend durch Tatsachen begründet wurde. Damit muss sich die Mutter des Auftraggebers wegen ihrer Rolle bei dem Mordversuch erneut vor Gericht verantworten, um eine neue Strafbemessung zu erhalten.

Symbolbild – Foto: KATRIN BOLOVTSOVA / Pexels

Geschrieben von: Redaktion

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