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Block-Prozess: Haftbefehl für Christina Block angedroht

today28. Juli 2026

Hintergrund
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Der Prozess gegen Christina Block hat heute eine unerwartete Wendung genommen, nachdem der Hauptangeklagten indirekt ein Haftbefehl angedroht wurde. Die Vorsitzende Richterin sprach von dem „Versuch einer Verdunklungshandlung“, nachdem Christina Block ohne Wissen des Gerichts Unterlagen an eine Gutachterin übergeben haben soll. Das Gericht prüft nun mögliche Konsequenzen aus diesem Vorfall, der für erhebliches Aufsehen im Saal sorgte.

Im Kern der aktuellen Entwicklung steht ein Umschlag mit einem Brief, der auf Rumänisch verfasst war und angeblich die Sexualsphäre von Blocks Ex-Mann und Nebenkläger, Stephan Hensel, betrifft. Nach Angaben von Hensels Anwalt, Philip von der Meden, sei der Inhalt „sehr ehrverletzend“ und habe seinen Mandanten tief getroffen. Die Jugendpsychiaterin Mareike Schüler-Springorum, die ein Gutachten über den seelischen Zustand der Kinder nach der Entführung erstellt hatte, soll das Schreiben außerhalb der Hauptverhandlung erhalten haben. Die vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt bewertete die Übergabe als „auf konspirative Art und Weise“ erfolgt. Der Staatsanwalt Marvin Steinberg betonte, es handele sich um eine „Versuchshandlung“ und die Voraussetzungen für einen Haftbefehl seien erfüllt.

Blocks Verteidiger Ingo Bott wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem „bedauerlichen Versehen“ seiner Mandantin. Er erklärte, die Papiere hätten zufällig auf dem Tisch gelegen und sollten Gegenstand eines Beweisantrags werden, weshalb von Heimlichkeiten keine Rede sein könne. Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass Christina Block im aktuellen Verfahren mit einem Haftbefehl gedroht wird; bereits im November 2025 wurde sie ermahnt, weil sie Kontakt zu einem Zeugen aufgenommen hatte.

Der Hintergrund des Verfahrens ist der langjährige und öffentlich ausgetragene Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und Stephan Hensel, der in der Silvesternacht 2023/24 mit der gewaltsamen Entführung der gemeinsamen Kinder aus Dänemark nach Hamburg eskalierte. Der Prozess, in dem die Auswirkungen der Entführung auf die Kinder eine zentrale Rolle spielen, findet teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die schutzbedürftigen Interessen der betroffenen Kinder zu wahren.

Aktuell berät die Kammer über die weiteren Schritte und Konsequenzen der vermeintlichen Verdunklungshandlung. Ob es tatsächlich zu einem Haftbefehl gegen Christina Block kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, da das Gericht die vorliegenden Stellungnahmen bewerten muss. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet und könnte den Verlauf des ohnehin schon emotionalen Prozesses maßgeblich beeinflussen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Geschrieben von: Redaktion

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