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Cannabis-Vereine in Hamburg: Kaum Probleme, aber Kritik bleibt

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Hintergrund
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Hamburg, 20. Juli 2026 – Die Hansestadt nimmt eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes ein. Aktuell existieren in Hamburg 17 Anbauvereinigungen für Cannabis, die sich größtenteils an die strengen gesetzlichen Vorgaben halten. Trotz dieser weitgehenden Konformität mit den Regeln des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) hält die CDU in Hamburg weiterhin an ihrer Kritik fest und stellt den generellen Sinn der neuen Regelung in Frage. Die Debatte um Kosten, Nutzen und die Wirksamkeit bei der Verdrängung des Schwarzmarktes bleibt somit ein zentrales Thema in der Stadt.

Das Konsumcannabisgesetz, dessen Regelungen für den Besitz und Eigenanbau am 1. April 2024 und für Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024 in Kraft traten, legt einen klaren Rahmen für die sogenannten Cannabis Social Clubs fest. Diese müssen als nicht-kommerzielle, eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein und bedürfen einer behördlichen Erlaubnis, die in Hamburg vom Bezirksamt Altona erteilt wird. Zu den wesentlichen Auflagen zählen eine maximale Mitgliederzahl von 500 Personen, die alle über 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Weiterhin sind strikte Regeln für den Jugend- und Gesundheitsschutz zu beachten, inklusive eines geschulten Präventionsbeauftragten und eines umfassenden Schutzkonzepts. Die Abgabe an Mitglieder ist auf maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat begrenzt, wobei für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren eine Höchstmenge von 30 Gramm pro Monat und ein THC-Grenzwert von zehn Prozent gelten. Innerhalb der Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen sowie in deren Sichtweite ist der Konsum von Cannabis verboten.

Obwohl Hamburg im bundesweiten Vergleich bei der Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinigungen relativ zügig voranschreitet – die Stadt belegt mit 0,91 genehmigten Vereinen pro 100.000 Einwohner den zweiten Platz hinter Niedersachsen – sehen sich die Clubs mit bürokratischen Hürden konfrontiert. Berichte deuten auf Schwierigkeiten bei der Standortfindung und teils „absurde“ Ablehnungsgründe hin, wie im Fall des Cannahaus Hamburg e.V., dessen Antrag mit der Begründung abgelehnt wurde, eine Anbauvereinigung passe nicht in ein Industriegebiet, da sie „zu sauber“ sei. Zuletzt gab es jedoch auch Rückenwind: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom März 2026 kippte eine restriktive behördliche Auslegung zur Vorstandsvergütung und stellte klar, dass Vorstände für ihre organisatorischen Tätigkeiten angemessen entlohnt werden dürfen, sofern sie als Mitglieder auch ihren Mitwirkungspflichten im Anbau nachkommen.

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft führt ihre Kritik vor allem auf ein vermeintliches Missverhältnis zwischen Aufwand und Wirkung zurück. Laut Angaben vom März 2026 haben sieben Anbauvereinigungen im Jahr 2025 insgesamt 230 Kilogramm Cannabis an 1718 Mitglieder weitergegeben. Dem stünden Personalkosten von über 800.000 Euro in den zuständigen Ämtern und Behörden gegenüber, wie die Gesundheitsexpertin der CDU-Fraktion, Christin Christ, nach einer Anfrage an den Senat mitteilte. Die CDU argumentiert, dass die Teillegalisierung ihr zentrales Ziel, den Schwarzmarkt einzudämmen, verfehlt habe und fordert eine schnellstmögliche Rückabwicklung des Gesetzes. Auch Hamburgs Polizeipräsident Falk Schnabel stellte kürzlich fest, dass der legale private Anbau den tatsächlichen Bedarf der Konsumenten offenbar noch nicht decken kann.

Im Gegensatz zur politischen Kritik der CDU zeichnet die wissenschaftliche Begleitung des Cannabisgesetzes ein differenzierteres Bild. Der zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts EKOCAN zur Evaluation des KCanG, veröffentlicht im März 2026, kommt zu dem Ergebnis, dass kein Anstieg des Konsums durch die Legalisierung erkennbar ist und der Schwarzmarkt partiell zurückgedrängt wurde. Zudem halten sich die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz in vertretbaren Grenzen. Die Forscher empfehlen ausdrücklich, die gesetzlichen Hürden für Anbauvereinigungen zu senken und nicht zu erhöhen, da diese ihr Potenzial bisher noch nicht voll entfalten konnten, weil zu wenige genehmigt wurden. Die anhaltende Debatte, auch im Rahmen der Innenministerkonferenz im Juni 2026 in Hamburg, zeigt die Spannung zwischen der praktischen Umsetzung des Gesetzes, den politischen Bedenken und den wissenschaftlichen Erkenntnissen auf.

Symbolbild – Foto: Richard T / Pexels

Geschrieben von: Redaktion

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