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Neun Jahre nach den gewaltsamen Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg sind nun drei Polizisten am 8. Juli 2026 vom Amtsgericht verurteilt worden. Die Beamten wurden der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt für schuldig befunden, nachdem sie im Juli 2017 einen Mann am Bismarck-Denkmal oberhalb der Hamburger Landungsbrücken attackiert hatten. Die Verurteilung markiert den Abschluss eines langwierigen Justizverfahrens, das erstmals Polizeibeamte in Verbindung mit den G20-Protesten betrifft.
Der Vorfall ereignete sich am 7. Juli 2017, als die drei Polizisten, die damals einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) angehörten, einen damals 20-jährigen Demonstranten namens Marvin H. mit Schlagstöcken und Fäusten schlugen. Der Mann, der sich auf das Bismarck-Denkmal zurückgezogen hatte, um die Lage aus sicherer Entfernung zu beobachten, erlitt dabei Prellungen und Hämatome. Entscheidendes Beweismittel war ein Video eines Online-Newsportals, das den Tathergang dokumentiert und bis heute auf YouTube abrufbar ist. Laut Staatsanwaltschaft zeigte das Video, dass es nicht geboten gewesen sei, „immer wieder auf den Geschädigten einzuschlagen“.
Die Ermittlungen gegen die Polizisten waren zunächst eingestellt worden, ebenso wie 156 weitere Verfahren gegen Polizeibeamte im Kontext des G20-Gipfels. Erst nach einer erneuten Überprüfung aller eingestellten Fälle durch die Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2023 wurde in diesem einen Fall Anklage erhoben. Das Verfahren, das am dritten Verhandlungstag sein Urteil fand, war das einzige, das wegen Polizeigewalt bei den G20-Protesten vor Gericht gelangte.
Zwei der drei angeklagten Polizisten räumten bereits zu Prozessbeginn ein, dass ihr Vorgehen aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt gewesen sei, und entschuldigten sich beim heute 29-jährigen Opfer. Sie boten dem Geschädigten jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an, wobei einer der Beamten das Geld noch im Gerichtssaal übergab. Das Opfer nahm die Entschuldigungen an und erklärte, diese würden ihm mehr bedeuten als das Geld. Obwohl die Polizisten der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt für schuldig befunden wurden, wurden sie lediglich zu Geldstrafen von 50 bis 150 Tagessätzen verurteilt. Aufgrund der langen Verfahrensverzögerungen gelten diese Geldstrafen jedoch als bereits abgegolten, sodass die Verurteilten keine weiteren Zahlungen leisten müssen.
Der G20-Gipfel im Juli 2017 war von massiven Protesten und Ausschreitungen begleitet, bei denen es im Schanzenviertel und in Altona zu erheblicher Gewalt kam. Die Hamburger Innenbehörde schätzte den entstandenen Sachschaden auf über zwölf Millionen Euro. Nach Behördenangaben wurden während des Einsatzes 797 Polizeibeamte verletzt, und die Sicherheitskosten für den Gipfel beliefen sich auf 64,7 Millionen Euro. Die nun erfolgte Verurteilung ist ein seltener Fall in der Aufarbeitung der Polizeigewalt während dieser Ereignisse.
Symbolbild – Foto: O H / Pexels
Geschrieben von: Redaktion
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