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Kaffeegeruch-Streit: Tchibo zieht wegen Umweltbehörde vor Gericht

today7. Juli 2026 7

Hintergrund
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Kaffeegeruch-Streit: Tchibo zieht wegen Umweltbehörde vor Gericht. Damit verzögert sich der Bau Hunderter dringend benötigter Wohnungen in Hamburg-Hamm weiterhin. Nun sind weitere Details zu dem schwelenden Konflikt zwischen dem Kaffeeröster Tchibo und der Hamburger Umweltbehörde bekannt geworden, die das gesamte Bauvorhaben der sogenannten „Osterbrookhöfe“ betreffen.

In dem geplanten Großprojekt „Osterbrookhöfe“ sollen im Stadtteil Hamm zwischen Wendenstraße, Osterbrook sowie Rückers- und Südkanal insgesamt über 800 Wohnungen entstehen. Darüber hinaus sind in dem mit mindestens 240 Millionen Euro kalkulierten Vorhaben auch der Bau von zwei Kindertagesstätten und einem Quartierssportzentrum vorgesehen. Ursprünglich war die Fertigstellung der Osterbrookhöfe bereits für das Jahr 2027 angedacht.

Der Grund für die anhaltenden Verzögerungen liegt im intensiven Kaffeegeruch, der von der nahegelegenen Tchibo-Rösterei ausgeht. Dieser erschwert nach Einschätzung der Umweltbehörde die Einhaltung der EU-Vorgaben zum Immissionsschutz für neue Wohngebiete, da für den Wohnungsneubau strengere Grenzwerte gelten als für bestehende Gebäude oder bereits ansässige Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Um die Geruchsbelastung zu reduzieren und den Wohnungsbau zu ermöglichen, hat die Hamburger Umweltbehörde eine Anordnung erlassen. Demnach soll Tchibo die Schornsteine seiner Rösterei auf eigene Kosten um bis zu acht Meter erhöhen, damit sich die Röstgase besser verteilen und in größerer Höhe verdünnen.

Tchibo hat gegen diese behördliche Anordnung Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Unternehmen hält die geforderte Erhöhung der Schornsteine nach eigenen Angaben für technisch und fachlich nicht sinnvoll und ist der Auffassung, dass diese Maßnahme den zugrunde liegenden Konflikt nicht wirksam lösen würde. Der Kaffeekonzern verweist zudem auf bestehende Genehmigungen für seinen seit Jahrzehnten bestehenden Industriestandort, der grundsätzlich Bestandsschutz genießt. Die Stadt Hamburg hatte in früheren Gesprächen erwogen, sich an den Kosten für Maßnahmen wie höhere Schornsteine oder neue Filteranlagen zu beteiligen, eine Einigung über die genaue Höhe konnte jedoch nicht erzielt werden.

Dieser Rechtsstreit blockiert nun die weitere Entwicklung des dringend benötigten Wohnraums in Hamburg-Hamm. Lediglich nördlich der Diagonalstraße können aktuell die ersten 84 der geplanten Wohnungen der Osterbrookhöfe gebaut werden. Bis zu einer gerichtlichen Klärung bleibt die Frage, wie sich der traditionelle Kaffeegeruch und die Schaffung neuen Wohnraums in Einklang bringen lassen, weiterhin offen. Die Klage von Tchibo unterstreicht die Komplexität, wenn städtebauliche Entwicklung auf etablierte industrielle Nutzung trifft.

Symbolbild – Foto: Ivan / Pexels

Geschrieben von: Redaktion

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