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In Hamburg hat vor dem Landgericht der Prozess gegen einen heute 18-Jährigen begonnen, der sich für einen tödlichen Verkehrsunfall verantworten muss. Der junge Mann verursachte den folgenschweren Crash am frühen Morgen des 31. Januar dieses Jahres vor dem Hotel Atlantic. Er war zum Unfallzeitpunkt mit hoher Geschwindigkeit und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Sein 35-jähriger Beifahrer kam bei dem Unglück ums Leben. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.
Den Ermittlungen zufolge soll der 18-Jährige an jenem Januarmorgen mit einem BMW 320 auf der Fruchtallee in Richtung Innenstadt gefahren sein, während er mutmaßlich unter dem Einfluss von Drogen stand. Eine Polizeistreife wurde gegen 6:18 Uhr am Doormannsweg in Eimsbüttel auf das Fahrzeug aufmerksam und beabsichtigte, den Fahrer zu kontrollieren. Laut Anklage ignorierte der junge Mann jedoch die Anweisungen der Beamten und beschleunigte stattdessen sein Fahrzeug.
Es entwickelte sich eine Verfolgungsjagd, bei der der 18-Jährige eine rote Ampel an der Kreuzung Schäferkampsallee/Kleiner Schäferkamp überfuhr. In Höhe des Dammtorbahnhofs beschleunigte er auf 107 km/h und fuhr auf der Alsterglacis teilweise im Gegenverkehr. Gegen 6:20 Uhr verlor der Fahrer des BMW vor dem Hotel Atlantic, an der Straße An der Alster Ecke Holzdamm, bei mindestens 115 km/h die Kontrolle über seinen Wagen. Das Auto geriet ins Schleudern und prallte frontal mit einem Mercedes-Transporter zusammen.
Sowohl der Fahrer des BMW als auch sein 35-jähriger Beifahrer erlitten lebensgefährliche Verletzungen und wurden in ein Krankenhaus eingeliefert. Der Beifahrer musste noch am Unfallort reanimiert werden und verstarb trotz Notoperation kurz darauf im Krankenhaus. Der 28-jährige Fahrer des Transporters erlitt leichte Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine umfassende Anklage gegen den 18-Jährigen erhoben. Ihm werden unter anderem Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Darüber hinaus waren am BMW Kennzeichen angebracht, die nicht zu dem Fahrzeug gehörten. Der Angeklagte befand sich nach dem Unfall in Untersuchungshaft. Da es sich bei dem Beschuldigten um einen Heranwachsenden handelt, kann die Öffentlichkeit während des Prozesses ausgeschlossen werden.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Geschrieben von: Redaktion
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