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Hamburg, 22. Juli 2026 – Die Hamburger Regierungskoalition aus SPD und Grünen bekräftigt ihre Entschlossenheit, den Neubau von Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) gezielt zu fördern. Dies ist ein zentraler Bestandteil der fortlaufenden Bemühungen, bezahlbaren Wohnraum in der Hansestadt zu schaffen und zu sichern. Die rot-grüne Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für 2025-2030 der „sozial ausgerichteten Wohnraumförderung“ verschrieben und betrachtet Hamburg als Vorreiter im Ausbau und Erhalt preisgünstiger Wohnungen bundesweit.
Für das Jahr 2026 sind hierfür Fördermittel in Höhe von rund 868 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms für die Jahre 2025 und 2026 stellt die Freie und Hansestadt Hamburg über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) sogar insgesamt 1,774 Milliarden Euro bereit. Diese Summe ist für den Neubau, die Modernisierung und den Ankauf von Belegungsbindungen im Wohnungsbestand vorgesehen. Das erklärte Ziel des Senats ist der Bau von mindestens 3.000 öffentlich geförderten Neubau-Mietwohnungen pro Jahr.
Trotz dieser ambitionierten Ziele steht der soziale Wohnungsbau in Hamburg vor Herausforderungen. Im Jahr 2025 wurden in Hamburg zwar insgesamt 6.369 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt – ein Rekordwert seit den 1990er Jahren –, diese Zahl setzt sich jedoch aus Neubau, Modernisierungen und Bindungsverlängerungen zusammen. Die Fertigstellungszahlen zeigen einen deutlichen Rückgang: 2025 wurden nur 5.976 Wohnungen fertiggestellt, 28 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei den Sozialwohnungen sank die Zahl der fertiggestellten Einheiten um fast 14 Prozent auf 1.953. Der Mieterverein zu Hamburg warnt, dass diese Zahlen bei Weitem nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, da laut einer Studie des Pestel Instituts von Januar 2026 aktuell 26.000 Sozialwohnungen in Hamburg fehlen. Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD) weist darauf hin, dass die geringeren Fertigstellungen eine „Spätauswirkung einer massiven Bau- und Immobilienkrise“ seien.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) bleibt das zentrale Instrument für Haushalte, um eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu können. Er bestätigt, dass Einkommen und Haushaltsgröße die Voraussetzungen erfüllen, garantiert jedoch keine Wohnung, sondern berechtigt zur Bewerbung. Hamburg differenziert hierbei zwischen drei Förderwegen, die unterschiedliche Einkommensgrenzen für niedrige (1. Förderweg) und mittlere (2. und 3. Förderweg) Einkommen definieren. Die Nettokaltmieten für geförderte Neubauwohnungen im Jahr 2026 liegen beispielsweise im 1. Förderweg bei 7,85 Euro pro Quadratmeter und im 2. Förderweg bei 9,99 Euro pro Quadratmeter. Die IFB Hamburg bietet einen Einkommensrechner zur unverbindlichen Selbsteinschätzung der WBS-Berechtigung an.
Aktuell befinden sich mehrere Projekte im Bau, die 2026 bezahlbaren Wohnraum schaffen sollen. Dazu zählen 220 öffentlich geförderte Wohnungen der SAGA an der Weddestraße in Hamburg-Horn, die eine Nettokaltmiete von 7,25 Euro pro Quadratmeter bieten und Ende 2026 fertiggestellt sein sollen. Ebenso entstehen in Barmbek-Süd 89 geförderte Wohnungen auf einem ehemaligen Busbetriebshofgelände, deren Fertigstellung ebenfalls für 2026 geplant ist. In Billstedt sollen 58 bezahlbare Wohnungen, darunter 28 öffentlich geförderte, im Frühjahr 2026 bezugsfertig sein. Ein weiteres Projekt in Blankenese sieht die Fertigstellung von 38 Wohnungen für Mieter mit Dringlichkeitsschein im Sommer 2026 vor.
Die Hamburger Koalition setzt sich zudem aktiv für den Schutz bestehenden bezahlbaren Wohnraums ein. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen fordern auf Bundesebene höhere Bußgelder für ungenehmigte Luxussanierungen, um die Wirksamkeit sozialer Erhaltungsverordnungen zu stärken und Verdrängung entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen unterstreichen das Bestreben, Wohnen in Hamburg für alle Einkommensgruppen lebenswert und bezahlbar zu halten.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Geschrieben von: Redaktion
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