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Hamburg – Im vielbeachteten Prozess um die Entführung der Block-Kinder wird die Öffentlichkeit voraussichtlich von den Plädoyers und dem letzten Wort der Angeklagten ausgeschlossen. Dies betrifft auch Medienvertreter, die den weiteren Verlauf des Prozesses in diesen entscheidenden Phasen nicht vor Ort verfolgen können. Der Ausschluss ist die Folge einer gerichtlichen Entscheidung, die bereits im Laufe der Beweisaufnahme getroffen wurde und nun weitreichende Konsequenzen für das Verfahren hat.
Die Entscheidung zum Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte, als ein 35-jähriger Zeuge, der als Jonathan G. bekannt ist und einer der mutmaßlichen Entführer sein soll, zu persönlichen und intimen Details aus seiner Vergangenheit befragt wurde, darunter einem Suizidversuch während seiner Armeezeit. Das Landgericht Hamburg begründete den damaligen Schritt mit dem Schutz der schutzwürdigen Interessen des Zeugen. Gemäß Paragraph 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat dies zur Folge, dass auch die Schlussanträge, also die Plädoyers der Anwälte, sowie das letzte Wort der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen.
Der spektakuläre Prozess läuft seit rund einem Jahr vor dem Landgericht Hamburg und hat bereits 63 Verhandlungstage hinter sich. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf der Entführung der beiden Kinder von Christina Block aus dem dänischen Wohnort ihres Vaters in der Silvesternacht 2023/2024. Hauptangeklagte sind die Hamburger Unternehmerin Christina Block selbst, der langjährige Familienanwalt Andreas Costard und ein 36-jähriger Israeli. Ihnen wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung beauftragt zu haben. Vier weitere Angeklagte, darunter Blocks Lebensgefährte, der Ex-Sportmoderator Gerhard Delling, stehen wegen Beihilfe vor Gericht. Die meisten Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, lediglich der israelische Mitangeklagte hat seine Beteiligung eingeräumt.
Während des Prozesses gab Jonathan G. an, er sei der Überzeugung gewesen, an einer rechtmäßigen „Rettungsaktion“ teilzunehmen und habe sich als Held gefühlt, später jedoch betrogen gefühlt. Ein anderer israelischer Angeklagter gestand seine Beteiligung und bezeichnete die Tat ebenfalls als „Rettungsaktion“, entschuldigte sich aber beim Vater der Kinder. Die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei erklärte zudem, die Aussagen der Kinder bei der Polizei seien glaubhaft gewesen. Christina Block beteuert indes ihre Unschuld und bestreitet, die Entführung beauftragt zu haben.
Nach einer mehrwöchigen Pause soll der Prozess am 27. Juli fortgesetzt werden. Dann wird mit Spannung das Gutachten der forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen erwartet, welches klären soll, wie stark die Entführung die seelische Entwicklung der Kinder beeinflusst hat. Im August sind weitere sechs Verhandlungstage für die Befragung der Hauptermittlerin der Hamburger Polizei reserviert. Ein Urteil ist derzeit noch nicht absehbar, vorsorglich sind Gerichtstermine bis zum Jahresende angesetzt.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Geschrieben von: Redaktion
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