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Hamburg, 26. Oktober 2026 – Deutschland steht vor einer möglicherweise weitreichenden Veränderung im Bausektor, die das Errichten von bezahlbarem Wohnraum maßgeblich erleichtern soll. Wie unser Hamburger Sender RADIO REEPERBAHN aus einem exklusiven Gesetzentwurf des ARD-Hauptstadtstudios erfahren hat, plant die Bundesregierung die Einführung eines neuen „Gebäudetyps E“, der für „einfaches Bauen“ steht. Diese Initiative zielt darauf ab, dem akuten Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken, eine Herausforderung, die besonders in Metropolen wie Hamburg deutlich spürbar ist. Die Hansestadt Hamburg etwa setzt sich das Ziel, jährlich 10.000 neue Wohnungen zu genehmigen, um der hohen Nachfrage entgegenzukommen, wobei viele Hamburger bereits über 40 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben müssen.
Das Konzept des „Gebäudetyps E“ basiert auf einem Planungs- und Vertragsansatz, der es ermöglichen soll, von nicht gesetzlich zwingenden Komfort- und Ausstattungsstandards abzuweichen. Ziel ist es, Bauprojekte zu beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten, ohne dabei Kompromisse bei Sicherheit oder grundlegender Funktionalität einzugehen. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass auf sogenannte „überzogene Komfort-Standards“ wie etwa eine fünfte Steckdose im Wohnzimmer, einen Handtuchheizkörper zusätzlich zur Fußbodenheizung, unnötig dicke Betondecken oder überdimensionierten Schallschutz verzichtet werden kann. Auch ein Verzicht auf teure Untergeschosse oder Tiefgaragen ist denkbar. Standards, die die Sicherheit, Statik, Brandschutz, Gesundheitsschutz oder gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit betreffen, bleiben dabei weiterhin vollumfänglich erhalten.
Die Idee zum „Gebäudetyp E“ stammt ursprünglich von der Bayerischen Architektenkammer aus dem Jahr 2022 und wird von der Bundesarchitektenkammer unterstützt. Schätzungen von Fachleuten zufolge könnten sich die Baukosten durch die Anwendung einfacherer Standards um etwa zehn Prozent reduzieren, in bayerischen Pilotprojekten wurden sogar Einsparungen von bis zu 16 Prozent durch ein ganzheitliches Konzept erzielt. Das Bundeskabinett hatte bereits am 6. November 2024 einen Gesetzentwurf hierzu beschlossen, doch das Gesetzgebungsverfahren konnte aufgrund des vorgezogenen Endes der Wahlperiode nicht abgeschlossen werden. Ein neuer Entwurf wurde von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz am 7. Juli 2026 als fertiggestellt vorgestellt und befindet sich seit dem 8. Juni 2026 offiziell zur Beratung im Bundestag. Derzeit wird der Entwurf zur Stellungnahme an die Bundesländer und Verbände versandt, was bedeutet, dass einzelne Bestimmungen im weiteren Verfahren noch geändert werden können. Die Entscheidung für den „Gebäudetyp E“ wird freiwillig sein.
Angesichts der angespannten Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt, der von hohen Baukosten, steigenden Zinsen und langen Genehmigungsverfahren geprägt ist, setzt die Bundesregierung mit dem „Gebäudetyp E“ ein wichtiges Zeichen. Es ist eine Reaktion auf die Krise, die auch Hamburg mit seinem „Hamburg Standard“ für kostenreduziertes Bauen begegnet, um bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Während die großen Erleichterungen des „Gebäudetyps E“ vorrangig den Geschäftsverkehr zwischen professionellen Bauherren betreffen, bleiben für private Bauherren die bestehenden Schutzregeln weitgehend bestehen; sie müssen weiterhin umfassend über Risiken und Konsequenzen von Abweichungen aufgeklärt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die dringend benötigten Wohnungen nicht nur schneller und günstiger entstehen, sondern auch den Anforderungen der zukünftigen Bewohner gerecht werden.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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