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Die Staatsanwaltschaft Gera hat das bundesweit beachtete Verfahren gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates eingestellt. Die Entscheidung fiel bereits am 15. Dezember 2025 und bezog sich auf eine Rede Höckes vom 3. Oktober 2022 in Gera. Die Begründung für die Einstellung ist, dass eine mögliche Strafe für die Äußerungen in Gera angesichts zweier bereits rechtskräftiger Verurteilungen Höckes durch das Landgericht Halle voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Auch hier in Hamburg, wo unser Sender RADIO REEPERBAHN beheimatet ist, verfolgte man die Entwicklung des Falls mit großem Interesse.
Die erwähnten rechtskräftigen Verurteilungen durch das Landgericht Halle betreffen die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Höcke wurde demnach in zwei Fällen schuldig gesprochen, die SA-Parole „Alles für Deutschland“ öffentlich genutzt zu haben. Diese Losung der Sturmabteilung der NSDAP ist in Deutschland verboten. Das Landgericht Halle hatte Höcke hierfür zu Geldstrafen in Höhe von 100 und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte diese Urteile am 11. September 2025, indem er Höckes Revisionen verwarf und somit die Rechtskraft der Entscheidungen herbeiführte.
Im Mittelpunkt des nun eingestellten Verfahrens stand eine Rede, die Björn Höcke am 3. Oktober 2022 in Gera hielt. An diesem Tag der Deutschen Einheit hatte Höcke Deutschland als „fremdbestimmt“ dargestellt und behauptet, das Land werde von einer „raumfremden Macht“ in einen Krieg getrieben. Zudem bezeichnete er Deutschland als „Brückenkopf“ eines „Regenbogenimperiums“, das „Masseneinwanderung“ forciere, Nation und Familie zerstöre und „unsere Kinder“ angreife. Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hatte im Juli 2024 Höckes Immunität aufgehoben, um die Ermittlungen in dieser Sache zu ermöglichen.
Die Staatsanwaltschaft Gera begründete ihre Entscheidung vom 15. Dezember 2025 damit, dass im Falle einer weiteren Verurteilung eine Gesamtstrafe mit den bereits bestehenden rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts Halle hätte gebildet werden müssen. Angesichts der bereits verhängten Geldstrafen von insgesamt knapp 30.000 Euro wäre eine zusätzliche Strafe für die Gera-Rede voraussichtlich marginal gewesen und hätte die Gesamtsanktion nicht wesentlich beeinflusst.
Trotz der Einstellung dieses spezifischen Verfahrens ist die juristische Auseinandersetzung um Björn Höcke noch nicht vollständig abgeschlossen. Am Landgericht Mühlhausen steht weiterhin ein Prozess wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung aus. Dabei geht es um einen Beitrag Höckes in den sozialen Medien zu einem Messerangriff in Oggersheim im Oktober 2022. Die Anklage wurde bereits im Februar 2024 zugelassen, Prozesstermine sind jedoch nach Gerichtsangaben noch nicht festgelegt. Der thüringische AfD-Landeschef wird zudem vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft und seit Anfang 2020 überwacht.
Symbolbild – Foto: Markus Winkler / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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