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In Hamburg formiert sich weiterhin Widerstand gegen eine geplante Reform der Volksgesetzgebung. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, unterstützt von der CDU, beabsichtigen gemeinsam, dass zukünftig keine Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland mehr für Volksinitiativen zugelassen werden dürfen. Diese Absicht stößt auf scharfe Kritik von zivilgesellschaftlichen Akteuren, die eine Schwächung der direkten Demokratie in der Hansestadt befürchten.
Hintergrund der geplanten Änderungen sind unter anderem Erfahrungen aus jüngsten Volksbegehren. So flossen beispielsweise im vergangenen Jahr Hunderttausende Euro an die Volksinitiative „Hamburg testet Grundeinkommen“, darunter 200.000 Euro von der US-amerikanischen „Eutopia Foundation“. Auch der „Hamburger Zukunftsentscheid“ erhielt Unterstützung von Organisationen wie der European Climate Foundation und Patagonia Europe Coöperatief U.A. aus den Niederlanden. Dies führte bei den Befürwortern der Reform zu der Sorge, dass Großspender aus dem Ausland versuchen könnten, die Gesetzgebung in Hamburg zu beeinflussen. Argumentiert wird, dass, während Parteien Geld aus dem Nicht-EU-Ausland nur in Sonderfällen annehmen dürfen, für Volksinitiativen bislang keine vergleichbaren Regeln existieren.
Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und CDU sieht neben dem Verbot von Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland weitere Änderungen vor. Künftig sollen Volksinitiativen ihre Spendenquellen frühzeitiger offenlegen müssen. Auch Spenden von Stiftungen und Parteien sollen untersagt werden. Ein weiterer strittiger Punkt ist die Absicht, Senatsmitgliedern zu gestatten, sich offen zu Volksinitiativen zu äußern und für ihre Position zu werben, anstatt sich wie bisher zur Neutralität zu verpflichten. Darüber hinaus sollen die Überlassung von Personal als Sachspende gelten und allgemein strengere Anforderungen an Transparenz und Rechenschaftspflichten für Initiativen eingeführt werden, die jedoch nicht über jene für politische Parteien hinausgehen sollen. Eine Expertenanhörung des Verfassungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft äußerte dabei keine rechtlichen Bedenken gegen die geplanten Änderungen.
Als direkte Reaktion auf die geplanten Verschärfungen haben sich zwei neue Volksinitiativen formiert: „Demokratie schützen – faire Volksabstimmungen“ und „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“. Diese Initiativen, deren Vertrauensperson unter anderem Manfred Brandt von „Mehr Demokratie“ ist, wenden sich in einem offenen Brief gegen die Pläne der Koalition und der CDU. Sie argumentieren, dass die geplanten Änderungen die Volksgesetzgebung in Hamburg erheblich erschweren würden. Statt eines generellen Verbots von Nicht-EU-Spenden fordern sie, solche Zuwendungen ab 35.000 Euro pro Jahr offenzulegen. Zudem lehnen sie die geplante Änderung ab, die es dem Senat ermöglichen würde, sich aktiv gegen Volksinitiativen zu positionieren, und fordern gleiche Spielregeln für Wahlen und Abstimmungen.
Die Debatte um die Reform der Volksgesetzgebung in Hamburg zeigt somit einen grundlegenden Konflikt zwischen dem Wunsch nach Schutz vor vermeintlicher Einflussnahme und der Sorge um die Beibehaltung und Stärkung bürgerschaftlicher Beteiligungsrechte. Während die regierenden Parteien eine notwendig gewordene Anpassung der Regeln betonen, sehen die Initiativen darin einen Angriff auf die direkte Demokratie der Hansestadt.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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