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Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer muss sich seit dem heutigen Montag vor dem Landgericht Berlin verantworten. Gut sieben Jahre nach dem Scheitern des Pkw-Maut-Projekts steht ihm der Vorwurf der Falschaussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Raum. Die damalige Maut-Affäre verursachte für den deutschen Steuerzahler Kosten in Höhe von Hunderten Millionen Euro.
Konkret wird dem früheren CSU-Politiker zur Last gelegt, im Untersuchungsausschuss des Bundestags bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben. Ihm wird vorgeworfen, seine Erinnerung an ein Angebot seiner Geschäftspartner geleugnet zu haben, die millionenschweren Maut-Verträge erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterzeichnen. Im Bundestag hatte Scheuer sogar wörtlich erklärt: „Nein, dieses Angebot gab es nicht“. Mitangeklagt in diesem Prozess ist auch der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz.
Die umstrittene Pkw-Maut war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft und gestoppt worden. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass die geplante Maut in Deutschland in ihrer Ausgestaltung diskriminierend sei, da sie primär ausländische Autofahrer belasten würde, während inländische Fahrer durch eine entsprechende Kfz-Steuerentlastung vollständig kompensiert werden sollten. Das politische Großversagen führte zu einem Schaden von über 300 Millionen Euro für den Staat, unter anderem durch Schadenersatzzahlungen an die Betreiberfirmen und hohe Rechtskosten.
Der Prozess vor der 38. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin ist auf zwölf Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte demnach Ende November fallen. Bei einer Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage nach Paragraf 153 Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Andreas Scheuer, der seit zwei Jahren kein Bundestagsabgeordneter mehr ist und mittlerweile als Lobbyist und Berater tätig ist, weist die Vorwürfe über seinen Anwalt vehement zurück und ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte zudem eine Anfrage Scheuers zur Übernahme seiner Anwaltskosten, stellte jedoch klar, dass es sich hierbei um ein grundsätzlich rückzahlbares Darlehen handeln würde.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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