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Angriff auf Köln-Fans 2025

today18. September 2026 4

Hintergrund
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Mehr als eineinhalb Jahre nach dem brutalen Angriff von rund 150 vermummten HSV-Fans auf Anhänger des 1. FC Köln im Januar 2025 gestalten sich die Ermittlungen weiterhin schleppend, ohne dass bisher Anklagen oder Urteile gesprochen wurden. Der Vorfall ereignete sich am 18. Januar 2025, wenige Stunden vor dem Zweitliga-Spitzenspiel zwischen dem Hamburger SV und dem 1. FC Köln, vor einer Kneipe namens „Rutsche“ im Hamburger Stadtteil St. Pauli. Die vermummten Täter schlugen laut Zeugenaussagen und Videoaufnahmen brutal auf feiernde und offenbar unbeteiligte Gäste ein, darunter auch ältere Männer und Frauen.

Unmittelbar nach der Attacke, die bundesweit für Empörung sorgte, leitete das für Sportgewalt zuständige Hamburger Landeskriminalamt (LKA) Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung ein. Die Polizei identifizierte über 400 Personen am Tatort, stellte mehr als 60 Vermummungsmaterialien und mutmaßliche Tatkleidung sicher und sprach gegen mehrere Personen Aufenthaltsverbote für den Stadtteil St. Pauli aus.

Ein bedeutender Schritt in den Ermittlungen erfolgte am 28. Juli 2025 (teilweise auch als 29. Juli 2025 genannt), als die eigens eingerichtete „Soko Rutsche“ in einer Großrazzia 19 Objekte in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durchsuchte. Ziel dieser zeitgleichen Maßnahmen waren 22 tatverdächtige HSV-Fans im Alter zwischen 19 und 36 Jahren, die durch Videoaufnahmen identifiziert worden waren. Trotz der Durchsuchungen wurden keine Haftbefehle vollstreckt, da keine Haftgründe vorlagen.

Der Hamburger SV verurteilte die Gewalttaten scharf. Sportvorstand Stefan Kuntz zeigte sich „fassungslos“ und versprach die volle Unterstützung der polizeilichen Ermittlungen. Der Verein reagierte auch mit internen Maßnahmen und begann bis September 2025 mit der Verhängung erster Stadionverbote gegen identifizierte Tatverdächtige. Diese erfolgen nach einer Anhörung vor der Stadionverbotskommission, bei der die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, sich zu den Vorfällen zu äußern. Die Dauer der Stadionverbote kann dabei von der laufenden Saison bis zu einer Höchststrafe von drei Spielzeiten reichen. Das LKA hatte die Verhängung von Stadionverboten für die Verdächtigen angeregt.

Trotz der erfolgten Durchsuchungen und der internen Maßnahmen des Vereins laufen die polizeilichen Ermittlungen zu weiteren, noch nicht identifizierten Mittätern weiter. Die Aufarbeitung des Vorfalls wird weiterhin als schleppend beschrieben, da, Stand September 2026, keine Anklagen oder Verurteilungen im strafrechtlichen Sinne bekannt sind. Die Anzahl der vom HSV ausgesprochenen Stadionverbote könnte noch steigen, da die Ermittlungen der Polizei noch nicht abgeschlossen sind.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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