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Hamburg plant, die Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt in den kommenden Jahren schrittweise deutlich zu erhöhen. Eine erste Anhebung des Steuersatzes ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Eine weitere Erhöhung soll dann bereits im Januar des übernächsten Jahres, also zum 1. Januar 2028, folgen.
Aktuell beträgt die Zweitwohnungssteuer in Hamburg pauschal acht Prozent der Jahresnettokaltmiete. Dieser Satz soll zunächst zum 1. Januar 2027 auf zwölf Prozent steigen. Ein weiterer Schritt ist für den 1. Januar 2028 geplant, an dem der Steuersatz dann auf 20 Prozent angehoben werden soll. Die Höhe der Steuer wird auf Grundlage der jährlichen Nettokaltmiete berechnet, wobei bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage dient. Die Abgabe wird als Jahressteuer erhoben und ist quartalsweise zu entrichten.
Die geplanten Erhöhungen sind finanz- und wohnungspolitisch begründet und sollen eine Antwort auf die angespannte Haushaltslage sowie die verschärfte Wohnraumsituation in der Stadt geben. Der bisherige Steuersatz von acht Prozent war seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer in Hamburg im Jahr 1993 unverändert geblieben. Im Vergleich zu anderen deutschen Metropolen lag Hamburg mit seinem bisherigen Satz im unteren Bereich; beispielsweise erheben Berlin bereits 20 Prozent und München 18 Prozent.
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) begründete die notwendigen Steuererhöhungen mit erheblichen Einnahmeverlusten, die der Freien und Hansestadt Hamburg durch bundespolitische Entscheidungen entstehen. Allein ein jüngstes Steueränderungsgesetz des Bundes führe laut Finanzbehörde bis 2030 zu Mindereinnahmen von über 360 Millionen Euro für Hamburg, während die kumulierten Einnahmeminderungen durch Bundesgesetze in den 2020er Jahren auf bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt werden und sich bis 2030 auf über 10 Milliarden Euro summieren könnten. Mit den Mehreinnahmen soll der kommunale Haushalt gestärkt werden.
Neben der finanziellen Notwendigkeit spielen auch wohnungspolitische Aspekte eine Rolle. Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer zielt darauf ab, Anreize zu schaffen, den Hauptwohnsitz in Hamburg zu führen und die Zahl der ungenutzten Zweitwohnungen zu verringern. Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer gelten unter anderem für verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Personen, die eine Zweitwohnung aus überwiegend beruflichen Gründen innehaben, sofern ihre gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Hamburgs liegt und sie nicht dauernd getrennt leben. Der Gesetzentwurf des Senats zur Anpassung der Steuer wurde der Hamburgischen Bürgerschaft zur weiteren Beratung zugeleitet.
Symbolbild – Foto: Georg Manfred Heinlein / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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