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Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) haben sich eindringlich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen „eindeutig völkische Landesverbände“ der AfD ausgesprochen. Sie begründen ihren Vorstoß damit, dass dies rechtlich möglich, durch Belege gedeckt und von der Verfassung geboten sei. Dieser Appell erfolgte in einem gemeinsamen Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Konkret richtet sich die Forderung der beiden Spitzenpolitiker auf die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Pistorius und Özdemir argumentieren, dass weite Teile der AfD nicht mehr als „deutsch-national“, sondern als „völkisch“ einzustufen seien und das Ende der Demokratie anstrebten. Sie sind der Auffassung, einer solchen „völkischen Ideologie“ in der politischen Auseinandersetzung zu begegnen, sei naiv, da die AfD versuchen werde, diese extremistischen Elemente zu verschleiern. Die Debatte um ein solches Verfahren solle bewusst vor möglichen Wahlerfolgen der AfD geführt werden, heißt es weiter. Laut Umfragen gehören beide zu den beliebtesten Politikern Deutschlands und nutzen ihre Stellung, um eindringlich vor der AfD zu warnen.
Die rechtliche Grundlage für ein Parteiverbot ist in Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Demnach sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Ein solches Verfahren kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Antragsberechtigt sind dabei der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung. Für ein Parteiverbot ist es nicht ausreichend, verfassungsfeindliche Haltungen zu vertreten; die Partei muss diese vielmehr in aktiv-kämpferischer und aggressiver Weise umsetzen wollen.
Die Debatte um ein AfD-Verbot wird seit Längerem kontrovers geführt. Einige Landesverbände der AfD, darunter Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, sind bereits vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Ein aktuelles, 1500 Seiten starkes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt zudem zu dem Schluss, dass die AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist und ein Verbotsverfahren gute Erfolgsaussichten hätte. Mehr als 1000 Juristinnen und Juristen unterstützen einen Aufruf für ein Parteiverbot der AfD. Demgegenüber äußern sich Politiker der Union, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Unionsfraktionsvize Günter Krings, skeptisch. Sie bevorzugen es, die AfD politisch zu bekämpfen, und warnen vor einem vorschnellen Antrag, der der Partei nützen könnte. Auch eine vorläufige Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts im Februar 2026, wonach der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf, hat die Zweifel an einem Verbotsverfahren weiter befeuert, wobei das Hauptsacheverfahren noch aussteht.
Trotz unterschiedlicher Einschätzungen unterstreichen die wiederholten Forderungen nach einem Verbotsverfahren die Ernsthaftigkeit der Bedrohung, die von als völkisch eingestuften Teilen der AfD ausgehen soll. Die Entscheidung darüber liegt letztlich beim Bundesverfassungsgericht, welches die hohen Hürden für ein Parteiverbot präzise prüfen wird, um die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik Deutschland zu schützen.
Symbolbild – Foto: August de Richelieu / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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