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RADIO REEPERBAHN Hamburg kann berichten, dass die Bewohner der von der Nutzungsuntersagung betroffenen Häuser an der Holstenstraße in Hamburg-Altona wieder in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. Das Bezirksamt Altona hat die entsprechende Verfügung aufgehoben, nachdem die unmittelbare Gefahr eines Hauseinsturzes erfolgreich abgewendet werden konnte. Dies betrifft die Mieter der Gebäude Holstenstraße 199 sowie 191/193, die nach wochenlanger Ungewissheit nun wieder Einzug halten können.
Die Situation hatte sich dramatisch zugespitzt, als am 23. Juli 2026 das Mehrfamilienhaus Holstenstraße 195/197, ein Gründerzeitbau von 1894, aufgrund akuter Einsturzgefahr evakuiert werden musste. Bewohner hatten massive Risse an tragenden Bauteilen entdeckt und die Feuerwehr alarmiert, woraufhin auch abgesackte Holzbalkendecken festgestellt wurden. Zunächst wurde die Nutzungsuntersagung für die Häuser 195/197 und das Nachbargebäude 199 ausgesprochen. Später dehnte sich die Maßnahme auch auf das Haus 191/193 aus, da auch dessen Standfestigkeit im Falle eines Einsturzes gefährdet gewesen wäre. Medienberichten zufolge hatten Bewohner bereits seit Langem auf Mängel hingewiesen, die letztlich zum statischen Versagen führten. Insgesamt waren etwa 14 Bewohner aus den Häusern evakuiert worden.
Die Lage eskalierte weiter, als am 11. August 2026 der hintere Teil des Gebäudes Holstenstraße 195/197 kontrolliert abgerissen werden musste, da eine Stabilisierung nicht mehr möglich war. Für die Bewohner des abgerissenen Hausteils war dies ein herber Schlag, da ein Großteil ihres persönlichen Hab und Guts im Zuge der Abbrucharbeiten zerstört wurde und nicht mehr gerettet werden konnte. Der Schutz von Menschenleben hatte hier Vorrang, weshalb ein Betreten des Gebäudes untersagt wurde.
Für die elf Mietparteien des Gebäudes Holstenstraße 195/197, die ihr Zuhause verloren haben, wurde eine Übergangslösung gefunden. Der Altonaer Spar- und Bauverein eG (altoba) stellt der gesamten Hausgemeinschaft für bis zu zwei Jahre ein leerstehendes Gebäude in der nahegelegenen Chemnitzstraße zur Verfügung. Die ersten Bewohner sollen bereits im September dort einziehen können, während Mietervereine den vollständigen Wiederaufbau des Hauses an der Holstenstraße fordern.
Das Bezirksamt Altona gab bekannt, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen am teilabgerissenen Gebäude erfolgreich abgeschlossen wurden, wodurch die Standsicherheit der Nachbargebäude wieder gewährleistet ist. Dennoch bleiben für die zurückkehrenden Bewohner der Holstenstraße 191/193 und 199 aus Sicherheitsgründen die Nutzung von Balkonen, Terrassen und des Hinterhofs weiterhin untersagt. Gegen den Eigentümer des Hauses in der Holstenstraße 195/197 liegt unterdessen eine Strafanzeige vor, und das Landeskriminalamt ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften. Der Eigentümer wird weiterhin dazu aufgefordert, seiner Verantwortung bezüglich zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen nachzukommen.
Symbolbild – Foto: Jose Antonio Gallego Vázquez / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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