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Ein ehemaliger Mieter eines SAGA-Hochhauses in Hamburg-Osdorf, der vor zwei Jahren zwangsgeräumt wurde, soll seine früheren Nachbarn weiterhin terrorisieren und ist nun nicht zu einem anberaumten Gerichtstermin erschienen. Der 58-jährige Mann war vor dem Amtsgericht Blankenese wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz angeklagt, da er sich für wiederholte nächtliche Randale verantworten sollte.
Seit seiner Kündigung im Oktober 2024 kehrt der ehemalige Bewohner, dessen Name als Peter S. (Name geändert) bekannt ist, nahezu täglich in das Gebäude am Achtern Born zurück. Dort soll er im Treppenhaus übernachten und Wohnungstüren beschädigen. Anwohner berichten von anhaltender Angst, und Kinder würden sich nicht mehr trauen, ihre Familienmitglieder zu besuchen. Der Mann selbst behaupte weiterhin, dass es sich um seine Wohnung handele.
Die SAGA hat die Vorfälle im Kern bestätigt und versichert, beschädigte Türen unverzüglich instand zu setzen. Um die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten, hat die SAGA-Geschäftsstelle Osdorf einen Wachdienst beauftragt, das Haus mehrmals pro Woche nachts zu kontrollieren. Zudem wurden die aktuellen Mieter aufgefordert, die Gegensprechanlage konsequent zu nutzen und bei fremden Personen im Haus die Polizei zu rufen. Bereits im Dezember 2024 wurde Peter S. ein Beschluss der Polizei zugestellt, der ihm untersagte, sich seiner alten Wohnanschrift auf weniger als 100 Meter zu nähern, welcher im Juni 2025 verlängert wurde. Diesen Beschluss soll der Ex-Mieter innerhalb von 15 Monaten 20-mal missachtet haben.
Das unentschuldigte Fernbleiben von einem Gerichtstermin kann, insbesondere wenn das persönliche Erscheinen angeordnet war, ernste Konsequenzen haben. In solchen Fällen können Ordnungsgelder verhängt und die durch das Ausbleiben entstandenen Kosten auferlegt werden. Wiederholte Ruhestörungen stellen zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Die Nachtruhe in Deutschland beginnt in der Regel um 22 Uhr und endet um 6 Uhr, wobei Verstöße dagegen mit empfindlichen Strafen belegt werden können.
Die Situation verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen sich Bewohner und Vermieter konfrontiert sehen, wenn ehemalige Mieter trotz Räumung den Hausfrieden nachhaltig stören. Die Behörden und die SAGA versuchen, mit gerichtlichen Auflagen und verstärkter Überwachung die Sicherheit und Ruhe in dem betroffenen Hochhaus wiederherzustellen.
Symbolbild – Foto: Alexander Mayak / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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