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Der Hamburger Carlsen Verlag hat eine Klage gegen den KI-Entwickler OpenAI eingereicht, da der auf Künstlicher Intelligenz basierende Chatbot ChatGPT angeblich fast identische Bilder und ein gefälschtes Verlagslogo erstellt haben soll. Die Klage wurde am 19. August 2026 vor dem Landgericht München I gegen die OpenAI Ireland Ltd. eingereicht, welche den Chatbot ChatGPT in Europa betreibt. Im Zentrum des Rechtsstreits steht das erfolgreiche Kinderbuch „Das NEINhorn“ des Autors Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn, dessen Rechte Carlsen als verletzt ansieht.
Laut Angaben des Verlags führen bereits einfache Eingaben in ChatGPT dazu, dass Nutzern Geschichten und Illustrationen des „NEINhorns“ erstellt werden, die den urheberrechtlich geschützten Werken in ihren wesentlichen kreativen Elementen gleichen und kaum vom Original zu unterscheiden sind. Darüber hinaus mache ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen zum „NEINhorn“, die auch andere Charaktere und Handlungsorte ohne explizite Erwähnung aufnehmen. Der KI-Chatbot biete sogar komplette Druckvorlagen für illustrierte Geschichten an, inklusive Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefälschten ISBN und dem Verlagslogo. Der Carlsen Verlag geht davon aus, dass die Originalwerke der „NEINhorn“-Reihe unrechtmäßig zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI verwendet wurden und nun als sogenannte „Memorisierung“ in diesen Modellen gespeichert sind.
Autor Marc-Uwe Kling äußerte sich kritisch über die Praxis und betonte, dass während Privatpersonen für das illegale Herunterladen eines Films oder Buches empfindliche Strafen drohen, OpenAI scheinbar die gesamte Kunst und Kultur der Welt stehle und glaube, damit durchzukommen. Sandra Harzer-Kux, Verlegerin bei Carlsen, unterstreicht die Verantwortung des Verlags, die Rechte von Autoren und Illustratoren als höchstes Gut zu schützen. Die deutsche Bonnier-Gruppe, zu der Carlsen gehört, unterstützt die Klage und bekräftigt durch ihren CEO Christian Schumacher-Gebler, dass man nicht wegschauen werde, wenn KI-Anbieter die Urheberrechte Kreativer und Verlage massiv verletzen.
Der Fall des Carlsen Verlags ist nicht der einzige dieser Art in Deutschland. Bereits im März 2026 reichte die Penguin Random House Verlagsgruppe ebenfalls vor dem Landgericht München I Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem KI-Entwickler vor, die Urheberrechte des Autors und Illustrators Ingo Siegner an dessen Buchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ verletzt zu haben. Auch hier wurden ähnliche Vorwürfe laut: ChatGPT soll Inhalte und Illustrationen generieren, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen und sogar druckfertige Manuskripte mit rechtsverletzenden Covern und Klappentexten vorschlagen.
Diese Klagen reihen sich in eine globale Debatte um Künstliche Intelligenz und Urheberrechte ein. Ein Präzedenzfall in Deutschland wurde bereits im November 2025 geschaffen, als das Landgericht München I zugunsten der GEMA, der deutschen Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, gegen OpenAI urteilte. Das Gericht stellte fest, dass OpenAI Urheberrechte verletzte, indem es geschützte Liedtexte in die Parameter seiner Sprachmodelle übernahm, wodurch Nutzer diese Texte über ChatGPT abrufen konnten. Dieses Urteil deutet darauf hin, dass urheberrechtlich geschützte Werke innerhalb von KI-Modellen existieren können und hat weitreichende Implikationen für die Entwickler von KI und die Rechteinhaber.
Symbolbild – Foto: Pavel Danilyuk / Pexels
Geschrieben von: Redaktion
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