Hamburg Update

Kinderpsychiaterin belastet Angeklagte im Block-Prozess

today14. August 2026 10

Hintergrund
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Im Hamburger Prozess um die Entführung der beiden jüngsten Block-Kinder hat eine Kinderpsychiaterin ihr umfassendes Gutachten vorgestellt und die Angeklagten zusätzlich belastet. Die Sachverständige sprach von einer massiven Traumatisierung bei den Kindern, deren Folgen bis heute andauerten. Der Fall, der sich um die Hamburger Unternehmerin Christina Block dreht, hat in den vergangenen Monaten bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Die forensische jugendpsychiatrische Sachverständige Dr. med. Mareike Schüler-Springorum schloss ihre viertägige Gutachtenerstattung im Hamburger Landgericht ab. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der damals zehnjährige Junge und seine 13-jährige Schwester durch das Erleben ihrer Entführung, die Entführung ihres Geschwisterkindes und den Angriff auf ihren Vater in der Silvesternacht 2023/2024 einer massiven Traumatisierung ausgesetzt gewesen seien. Als Grundlage für ihr Gutachten dienten ihr neben den Verfahrensakten auch medizinische, psychologische und schulische Unterlagen. Die Psychiaterin führte zudem Gespräche mit den betroffenen Kindern.

Angeklagt ist die 53-jährige Christina Block, die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“. Ihr wird vorgeworfen, im Rahmen eines langjährigen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark zu entführen. Sie selbst bestreitet die Vorwürfe. Neben ihr sind sechs weitere Personen angeklagt, darunter ihr Lebensgefährte, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling, dem Beihilfe zur Entführung vorgeworfen wird. Einer der israelischen Mitangeklagten hat die Vorwürfe eingeräumt und sich bei den Kindern und ihrem Vater entschuldigt.

Die Gutachtenerstattung der Psychiaterin fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die schutzbedürftigen Interessen der Kinder zu wahren. Nach Abschluss der nicht-öffentlichen Sitzungen wurde die Öffentlichkeit am 68. Verhandlungstag wieder zugelassen. Im Zuge dessen stellte der Verteidiger von Christina Block, Ingo Bott, einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Bott bemängelte, dass eine Gerichtssprecherin eine Zusammenfassung des Gutachtens veröffentlicht hatte, was er als Verstoß gegen das Gebot der Zurückhaltung wertete. Zudem sorgte ein Vorfall für Aufsehen, bei dem Christina Block versucht haben soll, der Sachverständigen außerhalb der Hauptverhandlung einen Brief zu übergeben, was das Gericht als „Versuch einer Verdunklungshandlung“ bezeichnete.

Die Kinder und ihr Vater sind im Prozess als Nebenkläger anwaltlich vertreten. Sollten die Beschuldigten verurteilt werden, könnten die von der Psychiaterin beschriebenen Folgen der Entführung für die Kinder das Strafmaß erheblich beeinflussen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Die Kinder waren in der Silvesternacht 2023/2024 aus Dänemark entführt und nach Süddeutschland gebracht worden. Christina Block holte sie am 2. Januar auf einem Bauernhof bei Pforzheim ab und fuhr mit ihnen nach Hamburg. Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses mussten die Kinder jedoch am 5. Januar 2024 zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren. Die Kinder hatten zuvor gegenüber dänischen Behörden geäußert, Angst vor ihrer Mutter zu haben und beim Vater bleiben zu wollen.

Symbolbild – Foto: khezez | خزاز / Pexels

Geschrieben von: Redaktion

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