Hamburg Update

Christina Block zu Unterhalt verpflichtet

today30. Oktober 2026

Hintergrund

Ein dänisches Familiengericht in Sonderborg hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block zur Zahlung von Unterhalt für ihre drei bei ihrem Ex-Mann lebenden Kinder verpflichtet. Diese Entscheidung markiert eine neue Entwicklung in der öffentlich viel beachteten Familiensaga, über die auch unser Hamburger Sender RADIO REEPERBAHN immer wieder berichtet. Das Urteil, das am 28. und 29. Oktober 2026 erging, beleuchtet einmal mehr die komplexen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Block-Erbin.

Konkret muss Christina Block, Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block, rund 63.000 Euro an Kindesunterhalt rückwirkend zahlen. Dieser Betrag ist für die drei Kinder bestimmt, die bei ihrem Vater Stephan Hensel in Dänemark leben. Die Unterhaltspflicht erstreckt sich rückwirkend über mehrere Jahre bis zur Volljährigkeit der Kinder. Die älteste Tochter soll demnach für den Zeitraum zwischen ihrem Umzug im Sommer 2021 und ihrem 18. Geburtstag im Februar 2024 etwa 21.000 Euro erhalten. Blocks Berater hat bestätigt, dass sich seine Mandantin grundsätzlich nie gegen Unterhaltszahlungen gewehrt habe, jedoch gegen aus ihrer Sicht unangemessen hohe Forderungen und einen zu frühen Beginn der Unterhaltspflicht, da sie die Anwesenheit der beiden jüngsten Kinder in Dänemark als widerrechtlich ansah.

Die Unterhaltsentscheidung ist ein weiterer Baustein in einem jahrelangen, grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreit, der die Hamburger Unternehmerin international in die Schlagzeilen brachte. Die Familiensaga erreichte einen dramatischen Höhepunkt in der Silvesternacht 2023/2024, als zwei der Kinder aus Dänemark nach Deutschland gebracht wurden. Christina Block wird seither vorgeworfen, die Entführung ihrer damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in Auftrag gegeben zu haben, was sie vehement bestreitet. Nach einer Eilentscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 5. Januar 2024 wurden die Kinder noch am selben Tag nach Dänemark zurückgebracht.

Im Februar 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg in letzter Instanz, dass deutsche Gerichte im Sorgerechtsstreit nicht mehr zuständig seien, da die Kinder ihren „inzwischen verfestigten Lebensmittelpunkt“ in Dänemark hätten. Im Mai 2025 sprach ein Gericht in Sonderborg die alleinige elterliche Sorge für die beiden jüngsten Kinder dem Vater Stephan Hensel zu und entzog der Mutter auch das Umgangsrecht. Eine Berufung Blocks wurde im Januar 2026 vom Obersten Gerichtshof Dänemarks abgelehnt. Parallel dazu läuft gegen Christina Block seit über einem Jahr ein Prozess vor dem Landgericht Hamburg, in dem es um die mutmaßliche Kindesentführung geht. Erst kürzlich, am 28. Oktober 2026, reichten ihre Verteidiger über 800 Seiten neue Beweisanträge ein, kurz vor dem eigentlichen Ende der Frist zur Antragstellung.

Die komplexe juristische Auseinandersetzung, die auch Fragen zu Medienethik und dem Schutz Minderjähriger aufwirft, zieht sich somit weiter hin. Während die Kinder mit ihrem Vater in Dänemark leben und nur eine der vier Töchter bei Christina Block in Hamburg wohnt, ist die Familiensaga weiterhin Gegenstand intensiver Berichterstattung und gerichtlicher Verhandlungen, die weit über die Grenzen Hamburgs hinaus Beachtung finden.

Symbolbild – Foto: https://kaboompics.com/ / Pexels

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

Rate it