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Am heutigen 22. Oktober jährt sich zum wiederholten Mal der Todestag des Hamburger Zivilbeamten Norbert Schmid, der 1971 in Hamburg-Poppenbüttel von der Rote Armee Fraktion (RAF) erschossen wurde. Dieser tragische Vorfall markiert einen dunklen Punkt in der Geschichte der Bundesrepublik, da der damals 32-jährige Polizist als erstes Mordopfer der RAF gilt. RADIO REEPERBAHN Hamburg erinnert an dieses Ereignis, dessen mutmaßlicher Todesschütze bis heute nie rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Ereignisse nahmen in den frühen Morgenstunden des 22. Oktober 1971 ihren Lauf. Norbert Schmid und sein Kollege Heinz Lemke waren als Zivilfahnder in Hamburg-Poppenbüttel unterwegs, als ihnen in der Nähe des Alstertal-Einkaufszentrums eine junge Frau auffiel, die sie kontrollieren wollten. Es handelte sich um Margrit Schiller, ein Mitglied der Baader-Meinhof-Gruppe, die sich der Überprüfung entzog und zu Fuß flüchtete. Während der Verfolgung schalteten sich weitere RAF-Mitglieder ein, darunter Gerhard Müller und Ulrike Meinhof, die sich in der Nähe in einer konspirativen Wohnung aufgehalten hatten, wo kurz zuvor ein Treffen der Terrorgruppe stattfand, um ihre nächsten Aktionen zu besprechen.
In der darauffolgenden Auseinandersetzung fielen Schüsse, die Norbert Schmid tödlich trafen. Er brach zusammen, seine Dienstwaffe blieb ungezogen im Halfter. Sein Kollege Lemke wurde ebenfalls am Fuß getroffen. Margrit Schiller konnte kurz darauf festgenommen werden. Sie, wie auch Lemke, identifizierten Gerhard Müller als den Todesschützen. Müller und Meinhof gelang zunächst die Flucht, wurden aber im folgenden Jahr gefasst.
Trotz der klaren Hinweise und schwerwiegenden Verdachtsmomente wurde Gerhard Müller für den Mord an Norbert Schmid nie verurteilt. Die Mordanklage gegen ihn wurde fallen gelassen. Dies geschah unter anderem, weil die Aussage des Kollegen Heinz Lemke im Laufe der Zeit relativiert wurde und er sich nicht mehr vollständig sicher war. Zudem wurden belastende Aussageprotokolle Müllers aus Akten nicht an das zuständige Gericht weitergeleitet, mutmaßlich aufgrund des Paragraphen 96 der Strafprozessordnung, der die Weitergabe von Schriftstücken untersagt, wenn es dem „Wohle des Bundes“ widerspricht. Gerhard Müller trat später im Stammheim-Prozess gegen andere RAF-Mitglieder als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft auf und erhielt für andere RAF-Delikte eine Haftstrafe, wurde jedoch vorzeitig entlassen.
Der Tod von Norbert Schmid, der in Hamburg auch durch den Norbert-Schmid-Platz erinnert wird, bleibt damit bis heute juristisch ungesühnt und ist ein Mahnmal für die Brutalität des RAF-Terrors, der insgesamt 34 Menschen zum Opfer fallen sollte. Der Fall wirft ein Licht auf die komplexen und oft unaufgeklärten Aspekte der deutschen Terrorismusgeschichte und die weitreichenden Folgen der Taten der Roten Armee Fraktion.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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