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Bundeskabinett beschließt besseren Schutz vor digitaler Gewalt

today8. Oktober 2026 1

Hintergrund
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 7. Oktober 2026, einem wegweisenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zugestimmt, der den Schutz vor digitaler Gewalt in Deutschland maßgeblich verbessern soll. Die geplante Gesetzgebung zielt darauf ab, existierende Lücken im Strafrecht zu schließen und den Opfern digitaler Übergriffe effektivere Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Insbesondere die Verbreitung und Herstellung von sexualisierten Deepfake-Videos sowie heimliche Aufnahmen sollen konsequenter verfolgt werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, den neuen Wohnort von Opfern häuslicher Gewalt besser zu verheimlichen, um deren Sicherheit zu gewährleisten. RADIO REEPERBAHN Hamburg berichtet über die Details dieser wichtigen Initiative.

Der Gesetzentwurf umfasst eine Reihe neuer Straftatbestände, die sich gegen unterschiedliche Formen digitaler Gewalt richten. Neben sexualisierten Deepfakes, bei denen Menschen mithilfe Künstlicher Intelligenz manipuliert und in intimen oder sexuellen Kontexten dargestellt werden, soll auch der sogenannte digitale Voyeurismus unter Strafe gestellt werden. Dies beinhaltet das heimliche Anfertigen intimer Bildaufnahmen, etwa in einer Sauna oder an FKK-Stränden, aber auch Fotos bekleideter Intimbereiche, wenn sie sexualisiert dargestellt werden sollen. Zudem werden der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos künftig als Straftaten eingestuft. Auch die unbefugte digitale Überwachung, beispielsweise durch GPS-Tracker, sowie Identitätsmissbrauch und ansehensschädigende Deepfakes ohne sexuellen Bezug sollen rechtlich geahndet werden. Für diese neuen Straftaten sind Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgesehen.

Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Stärkung der Rechte von Betroffenen digitaler Gewalt. Sie sollen künftig leichter gegen Täter vorgehen können und erhalten ein Recht auf Auskunft von Online-Plattformen, Messaging-Diensten und Internetzugangsanbietern, um die Identität der Täter ermitteln zu können. Gerichte sollen zudem die Möglichkeit erhalten, die Sicherung von Beweismitteln anzuordnen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, dass digitale Gewalt wie ein „Flächenbrand“ sei und insbesondere Frauen betreffe, wodurch der entschlossene Kampf dagegen auch eine Frage der Gleichberechtigung sei. Statistiken zeigten, dass im Jahr 2024 bereits 60 Prozent der polizeilich registrierten Opfer digitaler Gewalt weiblich waren. Eine Umfrage des Deutschen Frauenrats ergab, dass rund zwei Drittel aller Frauen ihre Online-Aktivitäten aufgrund von sexualisierten Darstellungen, Drohungen und Belästigungen einschränken.

Darüber hinaus trägt der Gesetzentwurf dem Schutz von Opfern häuslicher Gewalt Rechnung. Durch Änderungen im Gewaltschutzgesetz sollen Betroffene besser vor gewalttätigen (Ex-)Partnern geschützt werden. Künftig sollen Familiengerichte häusliche Gewalt stärker in ihren Verfahren berücksichtigen können. Opfern wird es ermöglicht, aus mehreren Gerichtsstandorten zu wählen, um Rückschlüsse auf ihren neuen Wohnort zu vermeiden. Auch Kinder, insbesondere ab 14 Jahren, sollen besser in die Lage versetzt werden, ihre Interessen in familiengerichtlichen Verfahren geltend zu machen, und Schutzmaßnahmen können auch zugunsten abhängiger Personen, wie Kindern oder Pflegebedürftigen, angeordnet werden.

Der Gesetzentwurf, der bereits im April 2026 erstmals veröffentlicht und seitdem weiterentwickelt wurde, muss nun im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es wird erwartet, dass der Bundesrat am 4. November 2026 eine erste Lesung durchführt, bevor eine endgültige Beratung am 20. November 2026 stattfindet. Mit diesem umfassenden Ansatz will die Bundesregierung einen wichtigen Schritt gehen, um den digitalen Raum sicherer zu gestalten und Betroffene effektiver vor den weitreichenden Folgen digitaler Gewalt zu schützen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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