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Sicherheitsstudie warnt vor Mängeln beim Schutz Kritischer Infrastruktur

today7. Oktober 2026 2

Hintergrund
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RADIO REEPERBAHN Hamburg informiert: Aktuelle Sicherheitsstudien und Befragungen zeichnen ein alarmierendes Bild des Schutzes Kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Demnach hinkt die Bundesrepublik beim Schutz ihrer essenziellen Einrichtungen mehr als ein Jahrzehnt hinterher. Insbesondere im Bereich der physischen Resilienz gab es erhebliche Mängel, die erst seit März 2026 durch ein neues Gesetz umfassend geregelt sind. Diese Verzögerung offenbart eine erhebliche Sicherheitslücke, die Deutschland anfälliger für Angriffe macht und verstärkte Absprachen zwischen Katastrophenschutz, Drohnen- und Cyberabwehr dringend erforderlich macht.

Das seit dem 17. März 2026 in Kraft getretene KRITIS-Dachgesetz soll nun die Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen bundesweit stärken und Mindeststandards für deren physischen Schutz festlegen. Es setzt die europäische CER-Richtlinie in nationales Recht um und ergänzt bestehende Regelungen zur Cybersicherheit, wie die NIS2-Richtlinie. Das Gesetz konzentriert sich auf die physische und organisatorische Resilienz, die Maßnahmen wie Objektschutz, Notfallteams, Redundanzen sowie Schutz vor Sabotage und Naturereignissen umfasst. Betroffen sind Anlagen in elf Sektoren, darunter Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit sowie Informationstechnik, deren Ausfall mehr als 500.000 Menschen versorgen oder die Gesamtversorgung wesentlich stören würde. Betreiber sind nun zu Risikoanalysen, Resilienzplänen und einer Meldepflicht bei Vorfällen innerhalb von 24 Stunden verpflichtet, bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu einer Million Euro.

Die Notwendigkeit dieser neuen Regelungen wird durch eine sich deutlich verschärfende Bedrohungslage unterstrichen. Hybride Bedrohungen, geopolitische Spannungen, Naturkatastrophen und zunehmend auch KI-gestützte Cyberangriffe stellen vielfältige und komplexe Risiken dar. Besondere Besorgnis erregen vermehrte Drohnensichtungen über Flughäfen und Attacken auf die Energie- und Bahninfrastruktur, wie etwa ein versuchter Sprengstoffanschlag am Flughafen Leipzig/Halle oder Angriffe auf Umspannwerke in Berlin. Im ersten Halbjahr 2026 wurden an den 15 internationalen Verkehrsflughäfen Deutschlands bereits 166 Drohnensichtungen registriert, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

Trotz der Einführung des KRITIS-Dachgesetzes gibt es weiterhin Kritik. Experten wie Manuel Atug von der AG KRITIS bemängeln, dass der Schutz der Kritischen Infrastrukturen politisch noch immer keine ausreichende Priorität genieße und das Gesetz bislang eine „leere Hülle“ sei. Auch die Länder äußern Bedenken hinsichtlich hoher Schwellenwerte und befürchteter zusätzlicher Bürokratie. Eine weitere zentrale Herausforderung ist die effektive Drohnenabwehr: Es mangelt an flächendeckender Ausstattung und einer zentralen Verknüpfung vorhandener Technik, zudem ist die rechtliche Zuständigkeit im Ernstfall oft ungeklärt. Diskutiert wird, ob Betreiber kritischer Infrastrukturen zur schnellen Reaktion selbst aktive Abwehrmaßnahmen ergreifen dürfen sollten, da das Zeitfenster für eine erfolgreiche Abwehr extrem kurz ist.

Die Sicherung Kritischer Infrastrukturen bleibt eine Daueraufgabe, die ein abgestimmtes Vorgehen von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft erfordert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) fungiert als zentrale Anlaufstelle für Risikoanalysen und Resilienzprüfungen, während das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Cybersicherheit verantwortet. Es gibt jedoch auch lokale Initiativen zur Stärkung der Abwehr: So kooperieren beispielsweise Rheinmetall und die Deutsche Telekom in Hamburg mit der Hamburger Polizei und dem Hamburger Hafen, um einen Multi-Threat-Schutz gegen Drohnen und Sabotage zu entwickeln. Diese Anstrengungen sind entscheidend, um die Resilienz des Landes umfassend zu verbessern und die von Studien hervorgehobenen Sicherheitslücken effektiv zu schließen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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