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Die Bundesregierung plant, eine erst kürzlich beschlossene Regelung zu Cannabis-Fertigmedikamenten wieder zu ändern. Hintergrund dieser Kurskorrektur sind massive Lobbyismusvorwürfe und Zweifel am tatsächlichen Nutzen des Wirkstoffs, die auch durch Medienberichte in der Öffentlichkeit thematisiert wurden. Ein bayerischer Hersteller soll in besonderem Maße von der ursprünglichen Bestimmung profitiert haben.
Die umstrittene Regelung, die Teil des am 30. Juli 2026 in Kraft getretenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes war, sah vor, dass Schmerzpatienten grundsätzlich einen sechsmonatigen Therapieversuch mit zugelassenen Cannabis-Fertigarzneimitteln durchlaufen mussten, bevor die Krankenkassen individuelle Cannabis-Rezepturen aus der Apotheke erstatteten. Dies hätte dem bayerischen Pharmaunternehmen Vertanical mit seinem Cannabis-Schmerzmittel „Exilby“ erhebliche Vorteile verschafft.
Die Lobbyismusvorwürfe verdichteten sich, da der Gründer von Vertanical, Clemens Fischer, über seine Holding im Bundestagswahlkampf 2025 hohe Summen an CDU, CSU und SPD gespendet hatte. Obwohl Fischers Holding die Spenden als transparent und gesetzeskonform zur Unterstützung politischer Parteien der Mitte deklarierte, berichtete der SPIEGEL über Dokumente, die auf möglichen politischen Druck während des Zulassungsverfahrens von „Exilby“ hindeuteten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wies den Vorwurf eines politischen Einflusses auf die Zulassung jedoch zurück. Dennoch äußerten Fachexperten erhebliche Zweifel am Nutzen des Arzneimittels, das ungeachtet dessen zugelassen wurde.
Die nun von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen sehen vor, den verpflichtenden Therapieversuch zu entschärfen: Künftig soll ein Therapieversuch nur noch für Anwendungsgebiete vorgeschrieben sein, für die das jeweilige Cannabis-Fertigarzneimittel tatsächlich zugelassen ist. Die bisherige Mindestdauer von sechs Monaten soll ebenfalls entfallen, sodass Ärzte über die Dauer des Therapieversuchs entscheiden können. Diese Anpassungen sollen kurzfristig über einen Änderungsantrag in das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung integriert werden, obwohl es thematisch nicht direkt mit dem GKV-Spargesetz zusammenhängt. Unser Sender RADIO REEPERBAHN in Hamburg wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
Begleitend zu dieser Debatte wurde bereits zum 30. Juli 2026 beschlossen, dass Cannabisblüten nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, was mit einer größeren Suchtgefahr bei Dauertherapie begründet wird. Dies stößt auf Kritik bei Patientenvertretern, die argumentieren, dass Fertigarzneimittel und Extrakte die schnellen und spezifischen Wirkungen der Blüten, beispielsweise zur Abfangung von Schmerzspitzen, nicht adäquat ersetzen können. Für viele Patienten in Hamburg und ganz Deutschland bedeutet dies eine erhebliche Umstellung in ihrer Medikation und Versorgung.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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