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Bundesregierung plant härtere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte

today30. September 2026 5

Hintergrund
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Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen entscheidenden Schritt zur Stärkung des Schutzes von Einsatz- und Rettungskräften sowie anderer für das Gemeinwohl tätiger Personen unternommen. Ein beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, Angriffe auf diese Berufsgruppen künftig deutlich härter zu bestrafen. Geplant ist eine Erhöhung der Mindeststrafen für tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, medizinisches Personal und Beschäftigte gemeinschaftswichtiger Unternehmen von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen ist eine Anhebung des Strafrahmens von sechs Monaten bis fünf Jahren auf ein Jahr bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.

Dieser Vorstoß des Kabinetts kommt als direkte Reaktion auf eine alarmierende Zunahme von Übergriffen auf Menschen, die täglich für die Sicherheit und das Funktionieren unserer Gesellschaft einstehen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, die Regierung wolle damit ein klares Signal senden: Der Rechtsstaat schütze diejenigen, die für andere da sind, und lasse Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Neben Polizisten und Feuerwehrleuten profitieren nun auch Zugbegleiter, Gerichtsvollzieher, Beschäftigte von Versorgungsunternehmen für Wasser, Strom oder Wärme sowie Apotheker und Busfahrer von dem verschärften Strafrecht. Ein tragischer tödlicher Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz im Frühjahr dieses Jahres habe maßgeblich zur Erweiterung der geschützten Berufsgruppen beigetragen. Allein bei der Bahn gebe es täglich rund fünf Angriffe, so Hubig.

Die Notwendigkeit dieser Strafrechtsverschärfung wird durch aktuelle Statistiken untermauert. Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnete im „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 2024“, das im Dezember 2025 veröffentlicht wurde, einen neuen Höchststand an Gewalttaten gegen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte. Im Jahr 2024 waren beispielsweise 2.916 Opfer bei den „sonstigen Rettungskräften“ zu beklagen, der höchste Wert seit 2018. Für 2023 wurden insgesamt 46.218 Fälle von Gewalttaten gegen Polizisten registriert, was einem Anstieg von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Über 105.700 Beamte waren dabei betroffen. Auch in Hamburg sind unsere Einsatzkräfte immer wieder mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Die Fallzahlen gegen Feuerwehrleute stiegen 2023 um 5,7 Prozent auf 687 Fälle.

Bundesjustizministerin Hubig hob die gesamtgesellschaftliche Bedeutung hervor und erklärte, es gehe vor allem um die Funktionsfähigkeit des Staates sowie den Schutz des Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens. Sie konstatierte zudem ein gesellschaftliches Klima, das „stärker zu Gewalt greift, nicht zu friedlichen Lösungen“, sowohl im Internet als auch im realen Leben. Die bereits Ende 2025 vom Justizministerium vorgelegten Pläne zur Stärkung des Gemeinwesens haben somit nun eine konkrete Form angenommen.

Der Deutsche Richterbund begrüßte den Gesetzentwurf im Grundsatz, mahnte jedoch an, dass für die wirksame Umsetzung auch mehr Personal in der Strafjustiz bereitgestellt werden müsse. Kritisch äußerte sich hingegen der Deutsche Anwaltverein (DAV). Er bezeichnete die Verschärfung des Strafrechts als reine „Symbolpolitik“ und argumentierte, das bestehende Strafrecht biete bereits ausreichenden Schutz. Der DAV sieht präventive Maßnahmen und Bildung als weitaus effektivere Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung. Unabhängig von diesen Diskussionen im deutschen Rechtssystem sendet das Kabinett mit dem Beschluss ein deutliches Zeichen gegen die zunehmende Verrohung in Teilen der Gesellschaft. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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