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Sachsens Innenminister Schuster fordert deutliche Verschärfung des Asylrechts

today25. September 2026 5

Hintergrund
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RADIO REEPERBAHN Hamburg berichtet: Der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster hat sich heute mit einer weitreichenden Forderung zur Verschärfung des Asylrechts an die Öffentlichkeit gewandt. Er plädiert dafür, das Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen und die Zahl der Asylsuchenden klar zu begrenzen. Dieser Vorstoß, der Teil eines Vier-Punkte-Plans ist, stößt umgehend auf scharfe Kritik von Oppositionsparteien, die ihm vorwerfen, das fundamentale Recht auf Asyl abzulehnen.

Schuster begründet seine Forderungen damit, dass die Aufnahmekapazitäten in Städten und Gemeinden maßgeblich für den Umfang sein müssten, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt. Er möchte damit „Überforderungen mit Migration wie in den vergangenen zehn Jahren“ vermeiden. Der Minister sieht seine früheren Forderungen durch den aktuellen Rückgang der Asylanträge bestätigt, der durch strikte Grenzkontrollen und Zurückweisungen erreicht worden sei. Sein Vier-Punkte-Plan sieht zudem vor, die Europäische Menschenrechtskonvention zu ändern, um Abschiebungen von Straftätern zu erleichtern, eine sogenannte „Ausreiseerzwingungshaft“ für abgelehnte Asylbewerber einzuführen und die Regeln für Einbürgerungen zu verschärfen.

Die Reaktion der Opposition auf Schusters Vorschläge ist deutlich. So wirft die Linksfraktion in Sachsen dem Innenminister vor, einen verfassungswidrigen Plan vorzulegen und die Strategie zu verfolgen, die AfD durch das Kopieren ihrer Positionen zu schwächen. Sie betont, Asyl sei ein Menschenrecht und kein Kontingent, das nach Kassenlage auf- oder zugedreht werde.

Das sächsische Innenministerium stellte unterdessen klar, dass es nicht um die komplette Abschaffung des Grundrechts auf Asyl gehe. Schuster selbst bekräftigte, der Schutz politisch Verfolgter bleibe eine „unverrückbare ethische und historische Verpflichtung für Deutschland“. Er schlägt vor, dass Asyl als Institut und Staatsziel im Grundgesetz verankert bleiben, die Gewährung aber im Rahmen von Schutzkontingenten bis zu einer flexiblen Obergrenze erfolgen soll, ähnlich wie es in Ländern wie Kanada, Österreich oder Dänemark praktiziert wird. Innerhalb der CDU gab es jedoch auch zurückhaltende Reaktionen: Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) äußerte sich skeptisch gegenüber Forderungen, die grundlegende Änderungen des Grundgesetzes oder der Europäischen Menschenrechtskonvention betreffen, da diese kurz- oder mittelfristig im Bundestag kaum umsetzbar seien.

Die Debatte um das Asylrecht und die Steuerung von Migration ist in Deutschland ein Dauerbrenner und wird bereits seit Jahrzehnten geführt, so auch bei der Entstehung des Artikels 16a des Grundgesetzes in den 1990er Jahren. Immer wieder werden Vorschläge zur Einführung von Kontingenten statt individueller Asylprüfungen gemacht, auch vom früheren Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer. Die aktuellen Forderungen aus Sachsen beleben diese anhaltende Diskussion erneut und zeigen, wie intensiv in der gesamten Bundesrepublik, von Hamburg bis Bayern, über die Zukunft der Migrationspolitik beraten wird.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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