Hamburg Update

Bundespolizeigesetz

today25. September 2026

Hintergrund

Der Bundestag hat ein neues Bundespolizeigesetz beschlossen, das der Bundespolizei weitreichende Befugnisse verleiht und von der Regierung als wichtiger Schritt für mehr Sicherheit bewertet wird. Die erneute Abstimmung über das Gesetz war am heutigen Freitag, dem 25. September 2026, notwendig geworden, nachdem im Juli eine parlamentarische Panne die erste Verabschiedung unwirksam gemacht hatte.

Die Notwendigkeit einer Wiederholung der Abstimmung rührte von einem Verfahrensfehler während der Plenarsitzung am 10. Juli 2026 her, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause. Für das Gesetz war eine sogenannte Kanzlermehrheit, also die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages (mindestens 316 Stimmen), erforderlich, da es im Gesetzestext hieß, der Bundestag habe das Gesetz „mit der Mehrheit seiner Mitglieder“ beschlossen. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) hatte die Abstimmung jedoch nur per einfachem Aufstehen und Sitzenbleiben durchführen lassen, wodurch die exakte Stimmenzahl nicht feststellbar war. Zudem waren nach Schätzungen zu diesem Zeitpunkt deutlich weniger als die benötigten 316 Abgeordneten im Plenarsaal anwesend. Der Fehler wurde erst nachträglich von der Bundestagsverwaltung festgestellt.

Mit dem nun verabschiedeten Gesetz, das weitreichende Anpassungen eines teils aus dem Jahr 1994 stammenden Regelwerks darstellt, erhält die Bundespolizei zahlreiche neue Kompetenzen. Dazu gehören die Überwachung von Telekommunikation, einschließlich der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, sowie der Einsatz und die Abwehr von Drohnen durch technische Maßnahmen. Weiterhin sind automatisierte Videoauswertungen, beispielsweise zur Erkennung von Waffen oder auffälligen Bewegungsmustern an Bahnhöfen und Flughäfen, sowie unter engen Voraussetzungen biometrische Echtzeiterkennung vorgesehen. Zudem darf die Bundespolizei künftig selbstständig Abschiebehaft bei Gericht beantragen und verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen durchführen. Die erweiterten Befugnisse erstrecken sich auch auf den Schutz des Regierungsviertels in Berlin und des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Ziel der Modernisierung ist es, die Befugnisse der Bundespolizei an aktuelle technische Entwicklungen und veränderte Sicherheitslagen anzupassen. Die Bundesregierung sieht darin eine Stärkung der Handlungsfähigkeit des Staates im Kampf gegen Extremismus, Schleuserkriminalität, international vernetzte Kriminalität, hybride Bedrohungen und Terrorismus. Dies soll dem Schutz der Freiheit, der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit in Deutschland dienen.

Trotz der Befürwortung der Regierung erntet das Gesetz auch Kritik. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) etwa äußert Bedenken hinsichtlich der Art und des Umfangs der Videoüberwachung und fordert klarere Grenzen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, um den Schutz unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht in dem Gesetzentwurf massive Grundrechtseingriffe und unzureichende Begrenzungen, die verfassungs- und menschenrechtliche Grenzen überschreiten könnten. Die Bitkom begrüßt zwar die Stärkung der Bundespolizei, mahnt aber Nachbesserungsbedarf bei klaren rechtlichen Grundlagen und standardisierten technischen Verfahren an.

Für unsere Hörerinnen und Hörer hier in Hamburg bedeutet die Verabschiedung des Bundespolizeigesetzes eine umfassende Neuausrichtung der Polizeibefugnisse, die auch an den Bahnhöfen und Grenzen der Hansestadt spürbar werden kann. Die Diskussion über das richtige Maß an Sicherheit und Freiheit wird, wie wir bei RADIO REEPERBAHN hier in Hamburg berichten, sicherlich weitergehen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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