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EU kündigt nach russischer Parlamentswahl weitere Sanktionen an

today21. September 2026 3

Hintergrund
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Die Europäische Union hat nach der russischen Parlamentswahl, die vom 18. bis 20. September 2026 stattfand, weitere Sanktionen gegen Russland angekündigt. Die EU reagiert damit auf die ihrer Ansicht nach unfreien und undemokratischen Wahlen und verurteilt die „systematische und sich vertiefende Erosion der Demokratie“ in Russland sowie die Durchführung von Wahlen in den besetzten ukrainischen Gebieten. Dabei betonte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas, dass weder die dort abgehaltenen Wahlen noch deren Ergebnisse jemals anerkannt würden.

Die Abstimmungen über die 450 Sitze der Staatsduma waren die ersten regulären Parlamentswahlen in Russland seit dem vollständigen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022. Die regierende Partei Geeintes Russland von Präsident Wladimir Putin wurde erwartungsgemäß zum Sieger erklärt und steuert auf eine Zweidrittelmehrheit in der Staatsduma zu. Erste Ergebnisse deuteten auf 57,04 Prozent der Stimmen nach Auszählung eines Viertels der Wahlzettel hin, während die Partei mit 57,83 Prozent der Stimmen und voraussichtlich 355 der 450 Sitze nach Auszählung von über 95 Prozent der Stimmzettel ihren Einfluss ausbauen konnte. Die Wahlen fanden auch in den von Russland kontrollierten Teilen der annektierten ukrainischen Regionen Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson sowie auf der Krim statt, was von der Ukraine scharf kritisiert wurde.

Die scharfe Kritik der EU begründet sich mit einer „systematischen und institutionalisierten Repression“ im Inland, die darauf abzielt, demokratische Oppositionskräfte auszuschließen. Ein deutliches Beispiel dafür ist der Ausschluss der linksliberalen Partei Jabloko, die sich für einen Waffenstillstand im Ukraine-Krieg einsetzte, von der Kandidatur über die föderale Liste. Diese Entscheidung des Obersten Gerichts im August 2026, basierend auf einer Beschwerde einer kremltreuen Partei, habe die Wahlmöglichkeiten für russische Wähler erheblich eingeschränkt und eine der letzten verbliebenen Oppositionskräfte mit einer Antikriegsplattform vom Wahlprozess ausgeschlossen.

Zudem moniert die EU einen umfangreichen Missbrauch administrativer und juristischer Mittel zur Ausschaltung von Kriegsgegnern und zur massiven Einschränkung des Zugangs der Bevölkerung zu unabhängigen Informationen. Ein weiteres Zeichen mangelnder Transparenz sei, dass Russland keine Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu den Wahlen eingeladen habe. Unabhängige Experten und die Opposition im Exil warfen der russischen Wahlleitung vor, die Ergebnisse zu fälschen, und bezeichneten die Wahlen als „Farce“. Sämtliche zehn zur Wahl zugelassenen Parteien gelten als kremlnah und unterstützen den Kriegskurs von Präsident Putin.

Die nun angekündigten Strafmaßnahmen sollen sich gegen Kandidaten und Organisatoren der „Scheinwahlen“ in den besetzten Gebieten sowie gegen Personen richten, die freie und faire Wahlen in Russland behindert haben. Die EU verhängt bereits seit März 2014 Sanktionen gegen Russland als Reaktion auf die Ukraine-Krise, die nach dem umfassenden Einmarsch im Februar 2022 erheblich ausgeweitet wurden. Diese umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen gegen Einzelpersonen, Unternehmen und Sektoren der russischen Wirtschaft und werden fortlaufend überprüft und angepasst.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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