Hamburg Update

Senat plant schärfere Regeln gegen Lohndumping

today17. September 2026 5

Hintergrund
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Der Hamburger Senat verstärkt seine Bemühungen gegen Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen und hat weitreichende Änderungen im Vergabegesetz beschlossen. Ziel ist es, künftig öffentliche Aufträge ausschließlich an Unternehmen zu vergeben, die sich an die geltenden Lohnvorgaben der Tarifverträge halten. Dieser Schritt soll Lohndumping effektiv unterbinden und gleichzeitig die Tarifbindung in der Hansestadt stärken.

Die Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes, die der Senat am 31. März 2026 auf den Weg gebracht hat, sieht vor, dass potenzielle Auftragnehmer ihren Beschäftigten Entgelte und Arbeitsbedingungen gewähren müssen, die sich an den jeweiligen Branchentarifverträgen orientieren. Dies umfasst Regelungen zu Mindesturlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen. Die genauen Vorgaben sollen in branchenspezifischen Rechtsverordnungen festgelegt werden, und auch nicht tarifgebundene Unternehmen sind zur Einhaltung verpflichtet. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel betonte, dass die öffentliche Auftragsvergabe mit einem jährlichen Volumen von rund 340 Millionen Euro allein für Liefer- und Dienstleistungen ein zentraler Hebel für gute Arbeit und faire Bezahlung sei. Damit erfülle der Senat ein zentrales Versprechen aus dem Regierungsprogramm und setze mehrere Ersuchen der Bürgerschaft um.

Die neuen Tariftreue-Regelungen sollen oberhalb bestimmter Wertgrenzen greifen: bei Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro und bei Bauleistungen ab 500.000 Euro. Ergänzend zur Tariftreue plant der Senat auch Vereinfachungen im Vergaberecht, insbesondere im sogenannten Unterschwellenbereich. Hier sollen Verwaltungsvorschriften die bisherigen komplexen Regelwerke ersetzen, um eine flexiblere und effizientere Anpassung zu ermöglichen. Die Einführung der Regelungen ist nach einer einjährigen Vorbereitungs- und Umsetzungszeit voraussichtlich ab Mai 2027 geplant, wobei das Gesetzespaket noch die Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft benötigt.

Das Vorhaben stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Während Gewerkschaften die Initiative grundsätzlich begrüßen, kritisiert der DGB Hamburg die Wertgrenze von 500.000 Euro im Baubereich als zu hoch und befürchtet, dass gerade Beschäftigte in kleineren Aufträgen weiterhin unter Druck geraten könnten. Die Handelskammer Hamburg hingegen äußert Bedenken hinsichtlich eines erhöhten bürokratischen Aufwands für Unternehmen und einer möglichen Abnahme der Bieterbeteiligung bei öffentlichen Ausschreibungen.

Trotz der unterschiedlichen Meinungen bekräftigt der Senat sein Engagement für faire Wettbewerbsbedingungen und soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Gelder. Die Reform steht im Einklang mit ähnlichen Initiativen auf Bundesebene, wie dem Bundestariftreuegesetz, und positioniert Hamburg als Vorreiter für ein stärker sozial ausgerichtetes Vergaberecht. Stichprobenartige Kontrollen sind zudem vorgesehen, um die konsequente Durchsetzung des Gesetzes zu gewährleisten.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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