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Hamburgs Innensenator Andy Grote hat sich als aktueller Vorsitzender der Innenministerkonferenz für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ausgesprochen, die ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD prüfen soll. Grote bezeichnete diesen Schritt als den „nächsten logischen Schritt“, um die Voraussetzungen für ein solches Verfahren qualifiziert verfassungsrechtlich zu untersuchen und alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammenzuführen. Die Debatte um ein AfD-Verbot hat nach dem jüngsten Wahlerfolg der Partei in Sachsen-Anhalt, wo sie 43,8 Prozent erreichte und damit ihr Ergebnis von 2021 verdoppelte, erneut an Intensität gewonnen.
Die Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde ursprünglich von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in den Raum gestellt. Innensenator Grote äußerte sich zudem besorgt über die potenziellen Folgen einer Regierungsbeteiligung der AfD, insbesondere im Hinblick auf den Zugriff auf Sicherheitsbehörden wie Polizei und Verfassungsschutz. Er wies darauf hin, dass sensible Daten, auch solche mit Russlandbezug, unter Umständen gefährdet sein könnten und die Sicherheitsbehörden vor extremistischer Einflussnahme geschützt werden müssten.
Innerhalb der Politik stößt der Vorstoß zur Prüfung eines Verbotsverfahrens jedoch nicht ausschließlich auf Zustimmung. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und CSU-Chef Markus Söder reagierten skeptisch und betonten, die AfD müsse primär „politisch klein gemacht werden“. Auch Bundeskanzler Merz steht einem Verbotsverfahren weiterhin zurückhaltend gegenüber und plädiert dafür, Wähler durch überzeugende politische Angebote für die Mitte zurückzugewinnen. Bereits im Juni 2025 hatten die Innenminister der Länder ein Verbotsverfahren vorerst „auf Eis gelegt“, da die Risiken als zu hoch eingeschätzt wurden und man zunächst den Ausgang gerichtlicher Klagen gegen die Einstufung der AfD abwarten wollte.
Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen-Anhalt und vier weiteren Bundesländern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Auf Bundesebene wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz zwischenzeitlich ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, diese Bewertung wurde jedoch aufgrund juristischer Anfechtungen vorübergehend auf den Status eines Verdachtsfalls zurückgesetzt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits im März 2022 die Einstufung der Partei und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall bestätigt. Die Innenminister von Bund und Ländern haben nach dem Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt eine Prüfung des Schutzes bestimmter geheimer Daten vor AfD-Zugriff angekündigt.
Die Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sind verfassungsrechtlich hoch, was auch das gescheiterte Verfahren gegen die NPD in der Vergangenheit gezeigt hat. Ein Antrag auf Parteiverbot kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder dem Bundestag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Die aktuelle Forderung von Innensenator Grote zur Prüfung eines Verbotsverfahrens unterstreicht die wachsende Dringlichkeit, mit der sich die demokratischen Parteien nach dem jüngsten Erstarken der AfD mit dem Umgang mit der Partei auseinandersetzen.
Symbolbild – Foto: August de Richelieu / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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