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Der Streit um geplante Kürzungen bei der Schulbegleitung für Kinder mit besonderem Förderbedarf spitzt sich in Hamburg weiter zu. Nun hat sich auch der Kreiselternrat der speziellen Sonderschulen eingeschaltet und fordert eine dringende Lösung. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind entscheidend, um Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarfen oder chronischen Krankheiten die Teilhabe am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen.
Die Hamburger Schulbehörde hat eine Neuordnung der Schulbegleitung angekündigt, die von vielen Betroffenen als deutliche Kürzungen wahrgenommen wird. Ein im Juni 2026 an die Schulen verschicktes Schreiben stellte klar, dass Schulbegleitung als „nachrangige, helfende Unterstützung und keine Bildungs- und Erziehungstätigkeit“ betrachtet wird. Demnach soll künftig pädagogisch beziehungsweise sozialpädagogisch ausgebildetes Personal nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden. Stattdessen sollen verstärkt Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) eingesetzt werden, um Kinder zu betreuen. Zudem sollen unbesetzte FSJ-Stellen nicht mehr in Stellenanteile für sozialpädagogische Fachkräfte umgewandelt werden können. Für Kinder mit bestimmten sonderpädagogischen Förderbedarfen wie Lernen, Sprache sowie emotionaler und sozialer Entwicklung ist im ersten Schuljahr gar keine Schulbegleitung mehr vorgesehen; stattdessen sollen individualisierte Bildungsangebote und außerschulische Unterstützungsmaßnahmen greifen. Die neuen Regelungen sollen nach Angaben der Schulbehörde mit dem Schuljahr 2026/27 in Kraft treten.
Bildungssenatorin Ksenija Bekeris (SPD) weist den Vorwurf pauschaler Kürzungen zurück und spricht von einer „Weiterentwicklung des Bewilligungsverfahrens“, um Entscheidungen transparent und am individuellen Unterstützungsbedarf orientiert zu gestalten. Sie begründet die Maßnahmen mit einem starken Anstieg der Fallzahlen – von etwa 460 bewilligten Schulbegleitungen im Schuljahr 2011/12 auf 4.011 im Schuljahr 2025/26 – und damit verbundenen massiven Kostensteigerungen von 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 42,15 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Die Behörde argumentiert, dass die Spielräume bei der Bewilligung teilweise sehr weit gefasst und Schulbegleitungen auch bewilligt wurden, wenn keine drohende oder bestehende Behinderung vorlag.
Die Pläne haben massiven Widerstand bei Eltern, Schulen und Behindertenverbänden hervorgerufen. Eine Petition gegen die Kürzungspläne wurde bereits von mehr als 87.000 Menschen unterzeichnet. Eltern berichten von konkreten Stundenreduktionen und einer Absenkung der Personalqualifikation, was dazu führt, dass Kinder nicht mehr die notwendige Unterstützung erhalten, um am Unterricht teilzunehmen, und teilweise sogar zu Hause bleiben müssen. Der Kreiselternrat der speziellen Sonderschulen und ReBBZen Hamburg (KER SO) kritisiert die sich verschlechternde Beschulungssituation und hat Handlungsleitfäden sowie Musterschreiben für betroffene Eltern und Schulen veröffentlicht.
Angesichts der anhaltenden Proteste räumte Bildungssenatorin Ksenija Bekeris im August 2026 ein, dass ein Schreiben der Schulbehörde an die Schulen „nicht klug durchdacht“ gewesen sei und ein anderer Weg zur Durchsetzung der Regeln hätte gewählt werden müssen. Infolgedessen wurden Hunderte von Fällen neu geprüft, wobei kurz vor Schulstart noch fast 200 Fälle offen waren. Die Eskalation zeigt sich auch darin, dass einige Hamburger Sonderschulen im September 2026 die Schulpflicht aussetzten, da die sichere Teilhabe von Kindern aufgrund fehlender Begleitung nicht mehr gewährleistet werden konnte. Der Streit um die Schulbegleitung bleibt damit ein hoch emotionales und drängendes Thema in der Hamburger Bildungspolitik.
Symbolbild – Foto: Skylar Kang / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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