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Nach einem neuen Gutachten erneuert die Partei Die Linke ihre Forderung nach der Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Fall des NSU-Mordes an Süleyman Taşköprü in Hamburg. Der Hamburger Senat hingegen verfolgt weiterhin den Plan, die Umstände des Verbrechens durch ein Forschungsprojekt aufarbeiten zu lassen. Süleyman Taşköprü wurde am 27. Juni 2001 in seinem Obst- und Gemüseladen in Hamburg-Bahrenfeld von Mitgliedern des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) ermordet. Er war eines von zehn Opfern der Mordserie, die der NSU zwischen 2000 und 2007 verübte.
Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft sieht sich durch ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in ihrer Haltung bestärkt. Dieses Gutachten soll aufzeigen, dass ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) weitreichendere Rechte auf Akteneinsicht besitzt als ein reines Forschungsprojekt. Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Linken, betonte, ein Forschungsprojekt sei „kein Ersatz für einen Untersuchungsausschuss“, da Forschende auf eine Ermessensentscheidung angewiesen seien, während ein PUA einen verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch auf Aktenvorlage habe. Hamburg ist das einzige Bundesland, in dem es einen NSU-Mord gab, jedoch keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde.
Der Hamburger Senat und die rot-grünen Regierungsfraktionen hatten stattdessen im April 2023 beschlossen, ein interdisziplinäres Forschungsprojekt mit der Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Hamburg zu beauftragen. Ein Forschungsteam der Ruhr-Universität Bochum, bestehend aus Experten unter anderem der Zeitgeschichte, Kriminologie, Rechts- und Verwaltungswissenschaften, wurde mit dieser Aufgabe betraut und soll ein unabhängiges, umfassendes Gutachten erstellen. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) versicherte im Februar 2025, die Forschenden würden „vollumfängliche Akteneinsicht – ganz wie ein Untersuchungsausschuss“ erhalten. Dieses Forschungsprojekt soll mit voraussichtlichen Kosten von 900.000 Euro über die Möglichkeiten eines Untersuchungsausschusses hinausgehen.
Jüngst sind jedoch Schwierigkeiten bei der Aktenbeschaffung aufgetreten, die die Kritik der Linken weiter befeuern. Der Generalbundesanwalt lehnte ein Akteneinsichtsgesuch der Forschenden ab. Daraufhin stellten die Bürgerschaft und die Forschungsgruppe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe, um Zugang zu 141 Aktenordnern des Landeskriminalamtes Hamburg zu erhalten, die unter dem Vorbehalt des Generalbundesanwalts stehen. Aus der Hamburger Bürgerschaftskanzlei hieß es dazu, das von der Linken zitierte Gutachten habe sich nur mit Aktengesuchen Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse des Bundestages gegenüber der Bundesanwaltschaft befasst und lasse daher nur bedingt Rückschlüsse auf die Rechte von Landesparlamenten zu.
Die Angehörigen von Süleyman Taşköprü forderten seit Jahren einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die polizeilichen Ermittlungen nach dem Mord konzentrierten sich lange Zeit fälschlicherweise auf das Umfeld des Opfers, was zu einer jahrelangen Stigmatisierung der Familie führte. Für dieses Ermittlungsversagen entschuldigte sich die Hamburgische Bürgerschaft im Jahr 2018 bei der Familie Taşköprü.
Symbolbild – Foto: Dirk Le. / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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