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Der Deutsche Fußball-Bund hat Ermittlungen gegen den FC St. Pauli eingeleitet. Grund hierfür sind „Nazi-Schweine“-Gesänge, die während des Pokal-Aus‘ der Hamburger bei Rot-Weiss Essen aus dem Gästeblock zu hören waren. Auch gegen den Drittligisten Rot-Weiss Essen wird im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei der Erstrundenpartie im DFB-Pokal ermittelt.
Nach Informationen des NDR erstattete Rot-Weiss Essen Anzeige beim DFB-Kontrollausschuss bezüglich der Rufe aus dem St. Pauli-Fanblock. Dieses Vorgehen der Essener wird von verschiedenen Seiten als bemerkenswert eingestuft. Hintergrund ist die Tatsache, dass Rot-Weiss Essen selbst seit Jahren mit Vorwürfen und Problemen bezüglich rechtsextremer Tendenzen in Teilen seiner Fanszene zu kämpfen hat. Dies führte teilweise zu der Einschätzung, das Vorgehen Essens könne als „Täter-Opfer-Umkehr“ interpretiert werden.
Die Pokalpartie zwischen Rot-Weiss Essen und dem FC St. Pauli war offenbar von mehreren negativen Begleiterscheinungen überschattet. Neben den „Nazi-Schweine“-Rufen wurde auch ein „Sexismus-Eklat“ bekannt, bei dem eine Mitarbeiterin des FC St. Pauli von Essener Fans beleidigt wurde. Für diesen Vorfall hatte sich Rot-Weiss Essen bereits offiziell entschuldigt. Zudem gab es Berichte über rechtsextreme Äußerungen und Gesten seitens der Essener Fans, darunter der verbotene Hitler-Gruß, der in Richtung der St. Pauli-Anhänger gezeigt worden sein soll.
Der DFB-Kontrollausschuss hat den FC St. Pauli zu einer Stellungnahme aufgefordert und um Mithilfe bei der Identifizierung der beteiligten Personen gebeten. Der Verein erklärte dazu, grundsätzlich keine laufenden Verfahren zu kommentieren, bestätigte aber indirekt die Existenz des Verfahrens. Zugleich betonte der FC St. Pauli, man habe „kein Problem damit, dass die Vorfälle rund um das Spiel vom DFB-Kontrollausschuss aufgeklärt werden.“
Die Ermittlungen des DFB unterstreichen einmal mehr die konsequente Haltung des Verbandes gegenüber diskriminierendem, extremistischem oder provokativ beleidigendem Verhalten in den Stadien. Der DFB kann bei solchen Vergehen, die gegen die Rechts- und Verfahrensordnung verstoßen, Strafen gegen Vereine verhängen. Die Aufarbeitung der Vorfälle in Essen wird daher mit Spannung erwartet.
Symbolbild – Foto: Samet Kaplan / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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