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Die aktuellen Kürzungen bei den Schulbegleitungen in Hamburg ziehen erhebliche Schwierigkeiten nach sich. Berichten zufolge haben erste Sonderschulen bereits die Kontrolle der Schulpflicht ausgesetzt, was auf die mangelnde Unterstützung zurückzuführen ist. Diese Entwicklungen führen zu massiver Verunsicherung und Kritik bei Eltern, Verbänden und Bildungsexperten.
Die geplanten Veränderungen für das Schuljahr 2026/27 sehen vor, dass pädagogisch und sozialpädagogisch qualifiziertes Personal künftig nur noch in Ausnahmefällen als Schulbegleitung bewilligt wird. Stattdessen sollen verstärkt Freiwillige im Sozialen Jahr (FSJ) oder andere „sozial erfahrene“ Kräfte eingesetzt werden. Zudem ist geplant, dass eine Begleitperson zukünftig mehrere Kinder gleichzeitig betreuen könnte. Die „finale Entscheidung“ über Art und Umfang der Begleitung liegt nun auf ministerieller Ebene und nicht mehr bei den regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ). Eltern berichten bereits jetzt, dass Kinder zu Hause bleiben müssen, da grundlegende Assistenz für Toilettentraining, Nahrungsaufnahme oder Aufsicht nicht gesichert ist. Ein aktueller Fall betrifft einen sechsjährigen Jungen mit Autismus, der nach seiner Einschulung nur noch wenige Stunden am Tag die Schule besuchen kann, da die benötigte Hilfe fehlt.
Bildungssenatorin Ksenija Bekeris (SPD) betonte indes, dass die Schulbegleitung in Hamburg weder abgewickelt noch pauschal gekürzt werde und die Inklusion an Hamburgs Schulen nicht zur Debatte stehe. Sie führte aus, dass die Anspruchsvoraussetzungen und Bewilligungskriterien unverändert blieben und lediglich das Bewilligungsverfahren weiterentwickelt werde, um Entscheidungen transparenter und individueller zu gestalten. Die Senatorin verwies auf steigende Haushaltsmittel für die Schulbegleitung, die für 2027 rund 44 Millionen Euro betragen sollen, verglichen mit 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 und 32,6 Millionen Euro im Jahr 2024. Laut Behördenangaben sei die Zahl der Schulbegleitungen von 1.574 im Schuljahr 2014/15 auf 4.011 im Schuljahr 2025/26 gestiegen, was sich fachlich nicht vollständig erklären lasse, da die Spielräume bei der Bewilligung teilweise sehr weit gefasst und Begleitungen auch ohne drohende oder bestehende Behinderung bewilligt worden seien. Im August räumte Bekeris allerdings ein, dass ein Schreiben der Schulbehörde an die Schulen „nicht klug durchdacht“ gewesen sei und eine strengere Anwendung bestehender Regeln anders hätte kommuniziert werden müssen.
Trotz der Erklärungen der Schulbehörde reißt die Kritik nicht ab. Eine Petition gegen die Kürzungen bei der Schulbegleitung hat bereits über 87.000 Unterstützende gefunden. Der Elternverein „Leben mit Behinderung Hamburg“ warnt davor, dass die Bedarfe für Teilhabe im Einzelfall nicht mehr gedeckt werden könnten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hamburg bewertet die Pläne als erhebliche Einschränkungen und einen drohenden Qualitätsverlust, der die Bildungs- und Teilhabechancen der betroffenen Kinder und Jugendlichen verschlechtere. Behindertenverbände sehen die Maßnahmen im Widerspruch zu Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, der allen Kindern mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu Bildung garantiert. Eltern und Fachkräfte fordern weiterhin eine individuelle 1:1-Unterstützung, wo diese notwendig ist, und eine verlässliche Finanzierung der Schulbegleitung. Der Kreiselternrat der speziellen Sonderschulen und ReBBZen Hamburg hat ebenfalls mehrfach Stellung bezogen und einen Handlungsleitfaden für Eltern veröffentlicht.
Die Debatte um die Schulbegleitung in Hamburg zeigt die tiefgreifende Besorgnis über die Zukunft der inklusiven Bildung in der Hansestadt. Während die Schulbehörde von einer notwendigen Weiterentwicklung zur zielgenauen Bewilligung spricht, befürchten zahlreiche Familien und Verbände eine massive Verschlechterung der Unterstützung für Kinder mit Förderbedarf. Die Auswirkungen auf den Schulalltag und die Teilhabechancen dieser Kinder bleiben ein zentrales Thema, das weiterhin für intensive Diskussionen sorgt.
Symbolbild – Foto: Ali Ahmad DANESH / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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